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Arbeitnehmer können in der Regel ab dem 58. Lebensjahr in den Vorruhestand gehen, vorausgesetzt sie haben mit dem Arbeitgeber eine entsprechende Vorruhestandsregelung getroffen. Der WISO-Tipp erklärt u.a., welche Voraussetzungen man erfüllen muss, um früher in Rente gehen zu können und mit welchen Abschlägen man rechnen muss.
(ZDF)


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