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Das Saarbrücker Schwurgericht sah es als erwiesen an, dass Hugo L. in der Nacht vom 22. auf den 23. August 1985 den 62-jährigen Saarbrücker Kaufmann Heinz Weirich einen Wechsel und Vermögensübereignungen zu unterschreiben zwang und ihn anschließend ermordete. Tatmotiv: Habgier. Hugo L. beteuerte seine Unschuld. Gegen ihn sprachen ein ausgedehntes Vorstrafenregister, eine spektakuläre Flucht aus dem Gefängnis und eine 7000 Blatt umfassende polizeiliche Ermittlungsakte. Aber der im September 1985 als vermisst gemeldete Kaufmann Heinz Weirich wurde bis heute nicht gefunden. Ein Mord ohne Leiche, eine Polizei und Justiz ohne den geringsten Zweifel an der Schuld des Verurteilten und ein "Lebenslänglicher", der auch im Knast keine Ruhe gibt.
(Phoenix)