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Auch Großeltern haben ein sogenanntes Umgangsrecht. Das heißt, sie haben Anspruch darauf, ihre Enkel regelmäßig zu sehen. Geregelt ist das im Bürgerlichen Gesetzbuch. Doch Vorsicht: Diese Rechte vor Gericht einzuklagen ist zwar prinzipiell möglich, dem Familienfrieden und dem Wunsch, die Enkelkinder öfter zu sehen, ist es aber nicht zuträglich. Welche Rechte aber haben Großeltern dann überhaupt? Was ist im Fall einer Krankheit oder eines Unfalls des Kindes? Gilbert Häfner, Präsident des Oberlandesgerichts in Dresden, beantwortet Ihre Fragen zu diesem Thema live in der Sendung.
(mdr)
Länge: ca. 45 min.