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Im März 1946 legte die Regierung dem Parlament eine Gesetzgebung zur Ausschaltung ehemaliger Nationalsozialisten und zur Verfolgung nationalsozialistischer Verbrechen vor. Die Gesetze betraf mehr als 550.000 Österreicher, allesamt frühere Mitglieder der NSDAP. Sie wurden für den so genannten Anschluss an das Deutsche Reich, den Krieg sowie die Kriegsverbrechen mitverantwortlich gemacht.
(ORF)