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Nach der Reichspogromnacht im November 1938 führte der Staat eine sogenannte Judenbuße ein. Sie wurde erhoben, weil die Juden das deutsche Volk "aufgestachelt" hätten, hieß es zynisch. Eine "Judenvermögensabgabe" in Höhe von einer Milliarde Reichsmark ging als Entschädigung an die Finanzämter. Der Staat verwaltete zusätzlich 1,5 Milliarden Reichsmark jüdisches Aktienvermögen treuhänderisch, wie es hieß, und wandelte die Aktien eigenmächtig in verzinste Reichskriegsanleihen um. Die Juden durften jedoch weder auf die Zinsen noch auf die Anleihen zugreifen. 1938 wurden in Deutschland Personalausweise für wehrpflichtige Männer und Juden eingeführt. Von allen Juden wurde ein Fingerabdruck genommen und ihr Ausweis wurde mit einem großen "J" versehen. Die deportierten Juden mussten ihr Hab und Gut abgeben. Das löste in der deutschen Bevölkerung eine Goldgräberstimmung aus: Sachen, die mit dem Vermerk "Nichtarische Herkunft" versteigert wurden, hatten für viele Deutsche einen besonderen Reiz.
(SWR)