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Seit Anfang November haben wir den zweiten Teil-Lockdown in Deutschland. Wieder sind Gastronomiebetriebe geschlossen und Privatkontakte stark einzuschränken. Arbeitsrechtlich wirft diese Situation viele Fragen auf: Müssen Arbeitnehmer ihrem Chef mitteilen, dass sie an Corona erkrankt sind oder reicht eine formale Krankschreibung? Hat der Arbeitgeber Anspruch, die Ergebnisse eines Corona-Tests zu erfahren? Hat man gegenwärtig das Recht auf Homeoffice und kann man umgekehrt - auch gegen seinen Willen - zu Homeoffice verpflichtet werden? Kann wegen Corona-bedingten Ausfällen Mehrarbeit angeordnet werden? Diese und viele weitere Fragen beantwortet Gilbert Häfner, Präsident des Oberlandesgerichts in Dresden, live bei "MDR um 4".
(MDR)