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Kurzarbeitergeld und Steuererklärung - was muss man beachten?: Beschäftigte, die in der Corona-Zeit in Kurzarbeit geschickt wurden, müssen mit erheblichen Steuernachzahlungen rechnen. Denn das Kurzarbeitergeld selbst ist zwar steuerfrei; es erhöht aber den Steuersatz für den restlichen Lohn. Zusätzlich drohen Verzugszinsen, falls die Steuererklärung verspätet abgegeben wird. Für manche Betroffenen gibt es aber auch Rückerstattungen. Wer muss nachzahlen und wer bekommt Geld zurück?
(ARD)