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Im Fokus stehen Rechtsgeschäfte, bei denen etwas schiefgegangen ist. Herr K. wollte sich etwa mit dem Kauf eines Eigenheims einen Lebenstraum erfüllen. Doch das renovierungsbedürftige Haus entpuppte sich bald als Albtraum. Denn die Verkäuferin der Liegenschaft soll zum Zeitpunkt der Kaufvertragsunterzeichnung nicht mehr geschäftsfähig gewesen. Das behauptet zumindest ihr vom Gericht bestellter Erwachsenenvertreter. Er hat Herrn K. auf Rückabwicklung des Verkaufs geklagt.
(ORF)