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Der Prozess gegen Barbara beginnt. Nach der Anklageverlesung will die Vorsitzende Richterin von Barbara wissen, ob sie sich zu den Anschuldigungen äußern möchte. Götz antwortet für Barbara und behauptet, dass seine Mandantin immer noch unter Gedächtnislücken leide und sie sich deshalb nicht äußern werde. Barbara entgeht nicht der argwöhnische Blick der Richterin und erklärt deshalb, dass sie sich sehr wohl an alles erinnern kann. In der von Götz erwirkten Unterbrechung der Verhandlung stellt er Barbara zur Rede, da sie sich nicht an ihre Abmachung hält. Doch Barbara ist entschlossen, einen neuen Weg einzuschlagen.
(ARD)
Länge: ca. 50 min.