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Zollamtmann Zaluskowski ermittelt in der Kaffeebranche gegen die Kaffeegroßhändler Bissinger und Gröthemeyer. Der Kaffeehandel wird weitgehend vom Welt-Kaffeehandelsabkommen bestimmt. So darf in die Bundesrepublik Deutschland nur "Quotenkaffee" eingeführt werden, also nur Kaffee von einem Mitgliedsland des Handelsabkommens. Billiger wäre es für die Kaffeeimporteure, den Kaffee illegal nach Deutschland einzuführen. Der Kaffeeimporteur Bissinger musste bereits mehrfach Bußgelder leisten, da er die Zollvorschriften missachtet hatte. Die Zollfahndung hat Kenntnis von neuen Verstößen. Doch diesmal gibt sich Zaluskowski gegen den Widerstand seiner eigenen Behörde nicht mit einem Bußgeld zufrieden. Bissinger wickelt gerade zwei große Geschäfte ab: Über einen Schweizer Partner verkauft er ecuadorianischen Kaffee nach Polen. Gleichzeitig liefert er leere Kaffeesäcke mit philippinischem Aufdruck nach Polen, um dann die ecuadorianische Ware als "Quotenkaffee" in Hamburg einzuführen. Brasilianischen Kaffee lässt Bissinger illegal nach Paraguay transportieren und will ihn jetzt mit gefälschten Papieren per Schiff nach Deutschland bringen. Zaluskowski und seinen Männern gelingt es, die Fälschung aufzudecken und auch Bissingers Geschäftspartner zu entlarven. Ein unbekannter Toter in Brasilien, der in der Kaffeebranche tätig war, trägt zur Aufklärung des Falles bei.
(NDR)