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Jeder zehnte Bürger in Deutschland ist im Verkehrszentralregister in Flensburg aktenkundig. Mit dem Ziel, die Verkehrssünderdatei zu vereinfachen, tritt am 01.05.2014 das Gesetz zur Neuregelung des Flensburger Punktesystems in Kraft. Eine der wichtigsten Änderungen: Waren für den Entzug der Fahrerlaubnis bisher 18 Punkte nötig, ist der Führerschein mit der Neureglung schon bei 8 Punkten weg. Worauf müssen Punktesünder ab jetzt noch achten? Werden die alten Punkte eins-zu-eins in das neue System übertragen? Werner Zedler beantwortet diese und alle Ihre Fragen zum Verbraucherrecht live in der Sendung.
(mdr)
Länge: ca. 30 min.