Folgeninhalt
Der Chef will den Projektbericht bis zum nächsten Tag auf seinem Tisch vorliegen haben. Der Angestellte bleibt deshalb bis in die späten Abendstunden im Büro. Ist man als Arbeitnehmer wirklich dazu verpflichtet, Überstunden zu leisten? Welche Maximalarbeitszeit ist überhaupt zulässig? Muss der Arbeitgeber die Überstunden dann bezahlen oder mit Freizeit ausgleichen und wer entscheidet zwischen diesen beiden Alternativen? Werner Zedler, Experte für Verbraucherfragen bei "MDR um 4", klärt Sie über Ihre Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer auf und beantwortet auch alle weiteren Fragen zu Verbraucherthemen.
(mdr)
Länge: ca. 30 min.