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Fast jeder zweite neu eingestellte Arbeitnehmer erhält nur einen befristeten Arbeitsvertrag. Für Befristungen eines Arbeitsvertrages muss es immer einen Sachgrund geben. Unser Rechtsexperte Gilbert Häfner, Präsident am Landgericht Dresden, erklärt, ob es gesonderte Kündigungsfristen gibt, wie ein befristeter Arbeitsvertrag in einen unbefristeten Arbeitsvertrag umgewandelt werden kann und welche Auswirkungen eine befristete Stelle auf die Rentenvorsorge hat.
(mdr)
Länge: ca. 45 min.