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Man will ein Zimmer vermieten und etwas Geld dazuverdienen. Etwa, wenn wegen des Auszugs der Kinder in der Wohnung etwas frei wird oder der Ferienbungalow das halbe Jahr unbenutzt bleibt. Doch braucht es dafür eine Gewerbeanmeldung? Wie hoch dürfen die Mieteinnahmen sein und müssen sie versteuert werden? Muss der Vermieter über einen Untermieter informiert werden? Werner Zedler, Experte für Verbraucherfragen bei beantwortet auch diese Fragen.
(mdr)
Länge: ca. 45 min.