Zu Beginn der frühen Neuzeit wurden in Europa Zehntausende angebliche Hexen auf dem Scheiterhaufen verbrannt. Besonders hell brannten die Feuer in Deutschland. Das katholische Bamberg war ein Zentrum der Hexenverfolgung. Unter Fürstbischof Fuchs von Dornheim wurde fast der gesamte Stadtrat der Hexerei bezichtigt und hingerichtet. Erhaltene Prozessakten geben erschütternde Einblicke in die Anklage- und Strafpraxis jener Zeit. Die weit verbreitete Meinung, Hexenverfolgungen seien hauptsächlich eine Erscheinung des Mittelalters und die Opfer meist kräuterkundige Frauen gewesen, ist ebenso falsch wie Opferzahlen in Millionenhöhe oder die Ansicht, die Urteile seien durch kirchliche Inquisitionsgerichte gefällt und vollstreckt worden. Die Wahrheit sieht anders aus, wie es die Aufzeichnungen aus Bamberg zeigen. Anlass der großen Verfolgungswellen waren hier die Auswirkungen der "Kleinen Eiszeit" sowie konfessionelle Kämpfe im Zuge der Reformation. Missernten und die Wirren des 30-jährigen Krieges führten zu Leid und Not. Dazu kamen unerklärliche Himmelserscheinungen wie Nordlichter, die die Menschen fürchten ließen, das Ende der Welt sei nah. Schuld an all dem, so glaubten sie, seien Zauberer und Hexen. Wie andernorts auch, ging man in Bamberg gegen die vermeintlichen Hexen vor. Im Zuge der Verfolgungen starben im ehemaligen Hochstift etwa 1000 Einwohner. In ganz Europa fielen schätzungsweise 100 000 Menschen dem Hexenwahn zum Opfer, sowohl in katholischen als auch protestantischen Gebieten, verurteilt und hingerichtet durch weltliche Gerichte.
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Die ¿peinliche Befragung¿, also Folter, zur Erlangung von Geständnissen war schon in der ¿Bamberger Peinlichen Halsgerichtsordnung¿ (1507) geregelt. Sie wurde bei den Hexenprozessen in verschärfter Form angewandt.
Die Bamberger Hexenjagd stand für besonders unbarmherzige Foltermethoden wie das berüchtigte Hexenbad. Die Verdächtigen wurden in einen heißen Sud von ätzenden Stoffen, darunter ungelöschter Kalk, gesetzt.
In der Zeit der Hexenprozesse ließ der Fürstbischof in Bamberg 1627 eigens ein Hexengefängnis, das Malefizhaus, bauen. Es bot Platz für bis zu 40 Gefangene.
Der Holzschnitt aus dem Laienspiegel von Ulrich Tengler, der 1509 erstmalig erschien, illustriert Hexenwerk wie Himmelsflug, Wettermachen und Teufelsbuhlschaft, das zum Tod auf dem Scheiterhaufen führt.
Der Laienspiegel von Ulrich Tengler aus dem Jahr 1509 gilt als eines der bedeutendsten Rechtsbücher der frühen Neuzeit. Der Holzschnitt zeigt gängige Foltermethoden der Zeit.
In seinem im Jahre 1486 veröffentlichten Hexenhammer (Maleus Maleficarum) beschreibt der Dominikanerprister Heinrich Kramer das Wesen der Hexe, ihre bösartigen Taten sowie die Methoden, wie man sie erkennen und unschädlich machen kann. Kramer fordert darin die systematische Vernichtung der Hexen.
Der Juniusbrief ist ein einzigartiges Dokument der Bamberger Hexenverfolgung. Der Bamberger Bürgermeisters Johannes Junius wurde als Hexer verurteilt. Vor seiner Hinrichtung schrieb er im Gefängnis 1628 einen verzweifelten Brief an seine Tochter, in dem er die grausamen Foltermethoden schildert und seine Unschuld beteuert.
Die erhaltenen Verhörprotokolle in Bamberg lassen erahnen welch unermessliches Leid die Hexenprozesse für die Angeklagten brachten. Die linke Spalte enthält die Namen von ¿Besagten¿.