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"Big Brother": CBS droht Konkurrenzsender ABC mit Klage
(06.05.2012, 13.44 Uhr)

Zwischen dem unverwüstlichen CBS-Klassiker
Vor fünf Tagen hatte ABC den 18. Juni als Starttermin von "The Glass House" bekannt gegeben. Ähnlich wie bei "Big Brother" wohnen 14 Kandidaten in einem Haus und werden nacheinander rausgewählt. Die beiden Formate unterscheiden sich allerdings durch die Publikumseinbindung: Beim amerikanischen "Big Brother" hat der Zuschauer keinen Einfluss auf den Spielausgang. Die Kandidaten agieren abgeschottet von der Außenwelt und entscheiden selbst über das Schicksal ihrer Mitbewohner und den späteren Sieger. In "The Glass House" sollen die Zuschauer dagegen via Internet mit den Kandidaten interagieren, Feedback hinterlassen und selbst über kleinere Details wie Kleidung, Essen und Schlafplatz mitbestimmen (wunschliste.de berichtete).
Während CBS' "Big Brother" auf dem holländischen Endemol-Format von 1999 basiert, gibt ABC "The Glass House" als eine Originalidee aus eigenem Hause aus. Nach Ansicht der CBS-Rechtsvertreter handelt es sich um einen klassischen Fall von Copyright-Verletzung. Erschwerend käme hinzu, dass an der Produktion von "The Glass House" mindestens 18 ehemalige "Big Brother"-Mitarbeiter beteiligt seien. Jeder von ihn sei in vertrauliche Informationen eingeweiht und hätte umfassende und verbindliche Vertraulichkeitsvereinbarungen im Zusammenhang mit "Big Brother" unterschrieben. "Wir glauben, dass es für die Unterzeichner unmöglich ist, eine so ähnliche Show wie 'The Glass House' zu produzieren ohne Verstoß gegen ihre vertraglichen Verpflichtungen durch die Offenlegung oder die Nutzung geschützter Informationen", heißt es in einem CBS-Schreiben an den Konkurrenzsender. Falls die Entwicklung und Produktion von "The Glass House" fortgesetzt wird, will CBS Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche gegen ABC geltend machen.
Im Jahr 2003 hatten sich CBS und ABC schon einmal um ein Reality-Format gestritten. CBS versuchte damals vergeblich, gegen
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