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Fall Heinze: Staatsanwaltschaft legt Berufung ein
(17.10.2012, 15.00 Uhr)

Nachdem das Landgericht Hamburg der ehemaligen NDR-Fernsehspielchefin Doris Heinze eine Gefängnisstrafe erspart hatte, legt die Staatsanwaltschaft Berufung gegen das Urteil im NDR-Drehbuchskandal ein. Das Gericht sei zu deutlich unter dem geforderten Strafmaß geblieben, begründete Oberstaatsanwalt Wilhelm Möllers gegenüber der Nachrichtenagentur dapd.
Während des Prozesses hatte Heinze eingeräumt, in ihrer Zeit als Fernsehspielchefin unter Pseudonym verfasste Drehbücher von sich selbst sowie von ihrem Mann für den NDR eingekauft zu haben. Auf diese Weise konnte sie zusätzliche Gelder abkassieren. Der NDR hatte Heinze im Jahr 2009 suspendiert.
Am 8. Oktober wurde die 63-Jährige von der Wirtschaftskammer des Landgerichts Hamburg wegen Bestechlichkeit zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. In ihrem Plädoyer hatte die Staatsanwaltschaft zuvor drei Jahre Gefängnis wegen Bestechlichkeit und Untreue gefordert. Die Angeklagte habe, so der Vorwurf, zu eigenen wirtschaftlichen Zwecken ein "System der Selbstbedienung auf Kosten der Gebührenzahler" geschaffen. Die Verteidigung hatte für eine Bewährungsstrafe von sieben Monaten plädiert.
Mitangeklagt waren auch Heinzes Ehemann und eine in den Skandal verwickelte Münchner Filmproduzentin. In beiden Fällen sprach das Gericht Geldstrafen im unteren vierstelligen Bereich aus. In den kommenden Monaten wird sich nun der Bundesgerichtshof mit dem Fall beschäftigen.
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