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Fußball-Kurzberichte: EuGH-Urteil gegen Sky
(22.01.2013, 15.53 Uhr)

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat ein Urteil gegen den Pay-TV-Sender Sky gefällt, dass weitreichende Folgen haben könnte. Demnach muss der Rechteinhaber seine Fußballbilder trotz geleisteter Lizenzzahlungen für die Kurzberichterstattung anderer Sender mehr oder weniger kostenlos zur Verfügung stellen.
Im konkreten Fall ging es um einen Rechtsstreit zwischem dem ORF und Sky Österreich. Sky hatte die Exklusivrechte für die Ausstrahlung der Europa League in den Spielzeiten 2009/2010 bis 2011/2012 in Österreich erworben. Nach eigenen Angaben enstanden der Pay-TV-Plattform jährliche Lizenz- und Produktionskosten in Millionenhöhe. Die österreichische Regulierungsbehörde KommAustria hatte Sky jedoch aufgefordert, dem ORF ein Kurzberichterstattungsrecht einzuräumen, ohne diese Ausgaben zu berücksichtigen. Da Sky für die entsprechende Gewährung eines Zugangs zum Satellitensignal keine Kosten entstehen, sollte Sky die TV-Bilder unentgeltlich abtreten.
Tatsächlich darf den Richtlinien gemäß jeder TV-Veranstalter der Europäischen Union Kurzberichte über Ereignisse von großem öffentlichen Interesse senden, auch wenn an diesen Ereignissen exklusive Übertragungsrechte bestehen. Dazu können kurze Ausschnitte frei ausgewählt werden. Erstattet werden müssen nur eventuelle Kosten für den Zugang zum Satellitensignal.
Gegen diese Vorgabe hat Sky Österreich nun vergeblich geklagt. Laut EuGH-Urteil ist die Beschränkung der Kostenerstattung auf eventuelle technisch bedingten Kosten mit der Grundrechtecharta vereinbar, die das Eigentumsrecht und die unternehmerische Freiheit garantiert. Zwar besitzen die TV-Rechte einen Vermögenswert, jedoch habe das Unionsrecht bereits zum Zeitpunkt des Erwerbs der Übertragungsrechte das Kurzberichterstattungsrecht vorgesehen. Zudem unterstützt die Regelung nach EuGH-Auffassung die Wahrung des Grundrechts auf Informationsfreiheit, insbesondere in Zeiten, in denen die exklusive Vermarktung von Ereignissen zunimmt und den Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen über diese Ereignisse erheblich einschränken könnte.
Alles in allem sieht der Gerichtshof in der aktuellen Regelung ein angemessenes Gleichgewicht zwischen den verschiedenen grundrechtlich geschützten Rechten und Freiheiten. Laut Richtlinien darf die Kurzberichterstattung lediglich in allgemeinen Nachrichtensendungen, nicht jedoch in Unterhaltungsprogrammen erfolgen. Außerdem sollen die gewählten Ausschnitte nicht länger als 90 Sekunden dauern.
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Leserkommentare
Timmy schrieb via tvforen.de am 23.01.2013, 20.07 Uhr:
Bart Simpson schrieb:
---------------------------------Erstens ist unklar (zumindest steht das nirgendwo), ob der Zweitverwerter die Ausschnitte vor dem Rechteinhaber zeigen darf,
Die ARD ist doch schon Zweitverwerter, Sky ist Rechteinhaber und da ist alles um 18 Uhr schon gelaufen.Bart Simpson schrieb via tvforen.de am 23.01.2013, 21.10 Uhr:
Timmy schrieb:Die ARD ist doch schon Zweitverwerter, Sky ist Rechteinhaber und da ist alles um 18 Uhr schon gelaufen.
Sorry, Du hast Recht. Trotzdem sehe ich keine Gefahr für die Sportschau, dass jetzt ein Dritter Ganz-Kurz-Berichte kurz vor der Sportschau zeigt.Timmy schrieb via tvforen.de am 23.01.2013, 20.03 Uhr:
Dann eben etwas Nachrichten etwas Werbung und 7,5 Min Fußball. Das wird 75 % der Sportschau Zuschauer genügen, denn die richtigen Fußballfans sitzen in der Kneipe sind live beim Spiel oder schaun auf Sky. Ich möchte mal wissen wie die so auf Quoten bedachte ARD uns das verkaufen wird. Aber die Sportschau ist ja auch nichts anderes als eine Dauerwerbesendung mit Sportunterbrechung. Das so eine Sendung im ÖR erlaubt ist, ist schon ein starkes Stück.Timmy schrieb via tvforen.de am 23.01.2013, 17.26 Uhr:
Da bin ich mal gespannt was in der ARD los ist wenn RTL oder SAT1 eine Bundesligasendung von 18-18.30 senden und von jedem Spiel 90 Sekunden zeigen. Es ist ja nun ihr gutes Recht, aber das ist das Ende der Sportschau. Aber das spart Gebühren. Schaun wir mal was da kommt.Eisbär46 schrieb via tvforen.de am 23.01.2013, 19.45 Uhr:
Das ist eine sehr spannende Angelegenheit.Bart Simpson schrieb via tvforen.de am 23.01.2013, 18.02 Uhr:
Timmy schrieb:Da bin ich mal gespannt was in der ARD los ist wenn RTL oder SAT1 eine Bundesligasendung von
18-18.30 senden und von jedem Spiel 90 Sekunden zeigen. Es ist ja nun ihr gutes Recht, aber das
ist das Ende der Sportschau. Aber das spart Gebühren. Schaun wir mal was da kommt.
Erstens ist unklar (zumindest steht das nirgendwo), ob der Zweitverwerter die Ausschnitte vor dem Rechteinhaber zeigen darf, und zweitens wäre das trotzdem mit Sicherheit nicht "das Ende der Sportschau", weil sich kaum ein wirklich interessierter Fußball-Fan mit den paar kurzen Einspielern zufrieden geben würde. Bei fünf Spielen am Samstag Nachmittag hätten SAT1 oder RTL maximal 7,5 Minuten anzubieten. Da kann man kein Fernsehereignis draus machen, schon gar nicht, wenn man es in einen Nachrichtenhintergrund einbinden muss und nicht als eigenständige Show laufen lassen darf. Das besagt das Urteil nämlich auch.
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