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Gericht: Keine Rundfunkgebühr für beruflich genutzten PC
(16.07.2008, 00.00 Uhr)

Eine gute Nachricht für PC-Besitzer, die ihren Computer beruflich nutzen: Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Braunschweig darf der NDR keine zusätzlichen Rundfunkgebühren für einen gewerblich genutzten PC verlangen, der in einem in die Privatwohnung integriertem Arbeitszimmer steht.
Der Mediensprecher der Interessengemeinschaft "Rundfunkgebührenzahler Deutschland", Norbert Simon, hat damit erfolgreich gegen den NDR geklagt. Nach Auffassung des Gerichts fällt der beruflich genutzte PC von Simon unter die Zweitgeräte-Regelung, da Simon bereits für die in seiner Wohnung befindlichen privaten Geräte Gebühren zahlt. Ferner sei es unverständlich, warum ein Gewerbetreibender für seinen PC Gebühren zahlen solle, ein Lehrer dagegen nicht. Außerdem stellte das Gericht fest, dass Gewerbetreibender schon von Gesetz wegen einen PC benötigen (z.B. für die Übermittlung der Umsatzsteuer). Offen bleibt die Frage, ob die Rundfunkanstalten selbst über Gebührenpflicht und -befreiung bestimmen dürfen.
Das Urteil (AZ 4 A 149/07 vom 15. Juli 2008) könnte großen Einfluss auf zahlreiche laufende Verfahren in ganz Deutschland haben. Der NDR kann innerhalb eines Monats Berufung gegen das Urteil einlegen.
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Leserkommentare
kaiser078 schrieb via tvforen.de am 20.07.2008, 18.19 Uhr:
ganz abschaffen wäre am sinvollsten.
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