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Rückschlag für Nicollette Sheridan in "Housewives"-Verfahren

von Ralf Döbele in News international
(18.11.2012, 20.56 Uhr)
Gericht lehnt Forderung nach erneuter Anhörung ab
ABC
Rückschlag für Nicollette Sheridan in "Housewives"-Verfahren/ABC

Die Chancen auf eine Entschädigung für Nicollette Sheridan nach ihrem erzwungenen Ausstieg aus  "Desperate Housewives" im Jahr 2009 (wunschliste.de berichtete) sind weiter gesunken. Sheridans Klage wurde am Freitag vor dem Obersten Gerichtshof von Kalifornien in Los Angeles erneut bewertet. Die zuständige Richterin lehnte eine neuerliche Prüfung der vorherigen Verfahren ab.

Erstmals wurde Sheridans Klage im März vor Geschworenen in Los Angeles verhandelt. Damals endete der Prozess mit einem Verfahrensfehler, weil sich die Mitglieder der Jury nicht mit der notwendigen Mehrheit auf ein Urteil einigen konnten. Danach sollte ein neues Verfahren im September stattfinden. Doch bereits im August fällte ein Revisionsgericht die Entscheidung, dass im ersten Prozess die zuständige Richterin nach dem Ausbleiben einer Jury-Entscheidung zu Gunsten des Beklagten, also ABC und Touchstone Pictures, hätte entscheiden müssen.

So habe man Nicollette Sheridan nicht gefeuert, vielmehr sei ihr Vertrag zwischen Staffel 5 und 6 der Serie nicht verlängert worden. Dementsprechend hätte Sheridan ihre Klage erneut unter den Richtlinien des kalifornischen Arbeitsrechts einreichen müssen. Sheridans Forderung nach einer erneuten Anhörung ihrer Klage unter den bestehenden Bedingungen wurde daraufhin abgewiesen, wie nun auch durch den Obersten Gerichtshof Kaliforniens.

Als nächstes wird der Fall vermutlich an ein Berufungsgericht zurückverwiesen. Dort hat Sheridan dann die Möglichkeit darzulegen, dass ihr Ausstieg aus "Desperate Housewives" kalifornisches Arbeitsrecht verletzte - zumindest falls es ABC und Touchstone nicht gelingt den Fall frühzeitig abweisen zu lassen.


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