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Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen frühere rbb-Intendantin Schlesinger

Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft hat nach mehrjährigen Ermittlungen Anklage gegen die frühere rbb-Intendantin Patricia Schlesinger und drei weitere Verantwortliche erhoben. Der Vorwurf lautet in mehreren Punkten auf Untreue, wie die Behörde am Donnerstag mitteilte. Neben Schlesinger sind ein früherer Verwaltungsdirektor, eine ehemalige Juristische Direktorin sowie der damalige Vorsitzende des Verwaltungsrats betroffen.
Die Ermittler sehen in unterschiedlichem Umfang eine Schädigung des Senders zwischen 2018 und 2022, insgesamt in Dutzenden Einzelfällen. Die Angeschuldigten weisen sämtliche Vorwürfe zurück, es gilt die Unschuldsvermutung.
Im Zentrum der Anklage stehen variable Vergütungen, die aus Sicht der Staatsanwaltschaft ohne ausreichende Kontrollmechanismen und unter bewusster Umgehung des Verwaltungsrates gewährt worden sein sollen. Für Schlesinger und weitere Mitglieder der Geschäftsleitung seien Zielvereinbarungen und Bonusmodelle geschaffen worden, deren sachliche Grundlage nach Einschätzung der Ermittler fehlte.Zwischen 2019 und 2022 seien so pflichtwidrige Zahlungen von insgesamt mehr als 933.000 Euro ausgelöst worden. Auch zusätzliche monatliche Zulagen im Zusammenhang mit der ARD-Geschäftsführung sollen ohne zwingenden Grund bewilligt worden sein, obwohl diese Aufgaben zum üblichen Tätigkeitsfeld eines öffentlich-rechtlichen Senders gehören. Der Schaden wird hier auf über 120.000 Euro beziffert.
Darüber hinaus richtet sich die Anklage gegen eine vorzeitige Ruhestandsregelung für einen Mitarbeiter, der nach Auffassung der Ermittler weiterhin hätte eingesetzt werden können. Die daraus resultierenden Zahlungen summieren sich laut Mitteilung auf mehr als 660.000 Euro. Hinzu kommen erstattete Kosten für zehn private Abendessen in Schlesingers Wohnung sowie eine zweitägige London-Reise, die ebenfalls ohne dienstlichen Anlass abgerechnet worden sein sollen.
Der rbb betonte, man habe die Ermittlungen seit Beginn unterstützt und werde dies weiterhin tun, äußerte sich jedoch nicht zum laufenden Verfahren. Insgesamt wertete die Staatsanwaltschaft rund 474 Gigabyte an Daten aus, bevor sie nun Anklage erhob.
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Leserkommentare
Schreiberling schrieb am 19.12.2025, 12.15 Uhr:
Der gesamte Saftladen gehört auf links gedreht! Und damit meine ich den gesamten ÖRR! Wenn, das beim rbb schon so gelaufen ist, dann darf man mit Sicherheit annehmen, dass in den anderen Sendeanstalten, Ähnliches stattfindet bzw. stattgefunden hat! Es muss einen ja auch nicht wundern! Wozu umsichtig mit Geld umgehen, wenn es einem gesetzlich doch garantiert ist?Bin ja mal gespannt, wie das weitergeht.User 1811576 schrieb am 11.12.2025, 16.30 Uhr:
UNTREUE❓❓❓Wohl eher VERUNTREUUNG ‼️‼️‼️Mimimat schrieb am 12.12.2025, 09.40 Uhr:
§ 266 StGB nennt sich "Untreue", nicht "Veruntreuung". Da helfen auch bunte Satzzeichen nicht. 🙂
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