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32

Klartext!

D, 2017–

Klartext!
ZDF/Brand New Media
  • 32 Fans
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101

Klartext, Herr Schulz! - Bürger fragen den SPD-Kanzlerkandidaten (2017)

Folgeninhalt
Er stellt sich selbst gern als Klartexter dar, jetzt sind rund 150 ausgewählte Bürger aufgefordert, Martin Schulz – und in einer zweiten Sendung am 14.9. die Bundeskanzlerin – zu wahlrelevanten Themen direkt zu befragen. Darunter: Personen, die bereits im Onlineprojekt #ichbindeutschland ihre Sicht auf die politische Stimmung kundgetan haben. Ein Faktencheck während der Sendung soll den Zuschauern dabei helfen, eine kompetente Meinung zu den besprochenen Politikfeldern zu entwickeln.
(Phoenix)
Länge: ca. 90 min.
Folge "Klartext, Herr Schulz! - Bürger fragen den SPD-Kanzlerkandidaten (2017)" anschauen
  • Leider sind derzeit keine TV-Termine/Streams verfügbar.
Cast & Crew
Episodenkommentare
  • Anett Stockhausen schrieb am 12.09.2017, 20.40 Uhr:
    Hallo
    Ich würde gerne wissen wollen, was Herr Schulz gegen das Lohndumping in den ostdeutschen Bundesländern macht.
    Mein Mann bekommt in seinen Beruf fast 1000 Euro weniger wie in Hamburg.
    2.Frage
    Wieso bekommt man Rentenpunkte abgezogen wenn an Erwerbsminderungsrente bekommt.
    Was wird dagegen unternommen.
  • BB+WB schrieb am 12.09.2017, 19.06 Uhr:
    Herr Schulz meine Frage ist, wie Sie zu Ihrer Genossin Hendricks stehen, die immer wieder Brennstäbe für Belgiens AKW liefert?
    Sie wohnen (oder Ihre Familie) doch in Aachens Nähe. Sollen Millionen Menschen krank werden / sterben, die Umwelt auf sehr lange zeit verseucht werden?
  • nurMut schrieb am 12.09.2017, 08.40 Uhr:
    In meiner Stadt ist ein Pflegeheimplatz unter 1.200 € mtl. kaum noch zu bekommen. Wer kann das stemmen? Etwas Taschengeld für Friseur, Hand-/Fußpflege, Telefon, Kultur etc. muss auch noch verbleiben. Häufig ist der Weg zum Sozialamt bzw. die Inanspruchnahme der Kinder unausweichlich. Meine Schwester zahlt ca. 1223 € (Eigenanteil Pflegegrad 2: 139,25 €, Unterkunft 360 €, Verpflegung 134 €, Ausbildungszuschlag 70 €, Investitionskosten 520 €).
    Die Investitionskosten sind ein hoher Kostenfaktor! Unter Investitionskosten fallen z.B. die Kapitalkosten für den Erwerb u. die Erschließung von Grundstücken sowie für den Kauf o. Bau von Heimgebäuden; Miete, Pacht, Erbbauzins, Nutzung o. Mitbenutzung von Gebäuden, Instandhaltungs- o. Instandsetzungskosten, Leasingraten für Firmenfahrzeuge etc. Im Heim meiner Schwester sind das Einnahmen von ca. 105.000 € mtl. Die Heimbewohner zahlen quasi den Kredit des Heimbetreibers ab. Toll: täglich lediglich 4,40 € für die eigene Verpflegung, aber 17,09 € für Investitionskosten des Heimbetreibers! Da läuft doch was schief!
  • nurMut schrieb am 12.09.2017, 08.39 Uhr:
    Die Entscheidung, die aus der zweiten Säule des Rentensystems eine gewisse Mogelpackung machte, liegt 14 Jahre zurück. Im Sommer 2003 hatte der Bundestag das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD sowie den Grünen verabschiedet.
    Es stellt sich die berechtigte Frage, ob das nicht eher Subventionsprogramme für Versicherer und Arbeitgeber sind. Jeder der zum Schließen der Rentenlücke eine Entgeltumwandlung abgeschlossen hat, sollte die tatsächliche Nettorente ausrechnen lassen und ggf. nach Alternativen Ausschau halten.
    Das Dilemma mit Rentenvorsorge/ Passionskassen/ Entgeltumwandlung betrifft nicht nur die derzeitige Rentnergeneration, sondern auch die Jungen, die im guten Glauben und Vertrauen vorsorgen wollen.
    Die nachgelagerte Besteuerung, geringere gesetzliche Rente sowie zusätzliche Krankenkassen- u. Pflegeversicherungsbeiträge sind Vielen gar nicht bewusst. Die Vorteile der Entgeltumwandlung für die Arbeitnehmer(AN) bei der Einzahlung schmelzen nach der Auszahlung rasch dahin, bis hin zum Minusgeschäft (wie bei mir!). Während in der Ansparphase AN u. AG hälftig Krankenkassen-/Pflegebeiträge leisten, zahlt der Rentner dies bei Auszahlung allein. D.h., bei 200 € Entgeltumwandlung zahlen AN u. AG keine Kassenbeiträge (z.B. 8/8 v.H.). Bei Auszahlung von angenommen ebenfalls 200 EUR mtl. zahlt der Rentner dann allein (z.Z. 16 v.H.), plus Steuern! Erschwerend kommt hinzu, dass die Entgeltumwandlung zu einer geringeren gesetzlichen Altersrente führt. Die Ungerechtigkeit ist den Entscheidungsträgern bekannt. Wann wird sie korrigiert?
  • Roland Nestler schrieb am 10.09.2017, 20.22 Uhr:
    Die Rente wird immer weiter abgesenkt. Das führt dazu, dass Geringverdiener aber auch „Durchschnittsverdiener“ immer mehr in Richtung Grundsicherung abrutschen, also Sozialleistungen beantragen müssen.
    Die einen bekommen schon heute wenig Rente, die anderen später noch weniger und müssen gleichzeitig immer durch immer höhere Beiträge das System stützen.
    Lösung:
    Bei der Rentenvers. liegt die Beitragsbememessungsrenze 6.350 / 5.700 €
    Jeder Euro, der darüber hinaus verdient wird unterliegt nicht der Beitragsbemessungsgrenze. Warum zahlt jemand mit 14,5 Mio Gehalt genauso viel in die Rentenkasse wie ein Facharbeiter?
    Beitragsbemessungsgrenze deutlich, erhöhen oder gleich den finalen Schritt gehen die Beitragsbemessungsgrenze gänzlich abschaffen.
    Gleichzeitig muss die maximale Rentenhöhe gedeckelt werden.
    Jeder der Einkommen bezieht, muss künftig auch in die Sozialkassen einzahlen.
    Arbeitseinkommen darf nicht höher als Kapitaleinkünfte besteuert werden!
    Wann handeln die Politiker?
Erstausstrahlungen
Deutsche TV-Premiere: Di, 12.09.2017, ZDF
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