gravierender Fehler! Frage: Ist ein Flugunternehmen bei einer Flugverspätung wegen Vogelschlags zu einer Ausgleichszahlung verpflichtet? als richtig gekennzeichnete Antwort B: Nur wenn die Verzögerung nachweislich nicht vermeidbar war Wie der entsprechende Videoclip zeigt, ist diese Antwort definitiv falsch. Richtig wäre: Nur wenn die Fluggesellschaft nicht nachweisen kann, dass die Verzögerung nicht vermeidbar war.