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Das "Am Schauplatz Gericht"-Team beschäftigt sich diesmal mit vier Fällen, in denen offene Rechnungen im wörtlichen und übertragenen Sinn im Zentrum von Konflikten stehen. Nach dem Tod der alten Frau D. erben Verwandte, die sie kaum gekannt haben, einen wertvollen Grund in Wien-Hietzing. Plötzlich fordert eine Frau W., die behauptet, dass sie sich um die Verstorbene jahrelang gekümmert hat, 48 000 Euro von den Erben. Der Motor des neu gekauften Autos von Familie L. war heiß gelaufen. Vermutlich nichts Gravierendes, signalisierte die Werkstatt. Dann überschlugen sich die Ereignisse: Die Reparatur wurde teurer, Familie L. weigerte sich zu zahlen. Der Werkstattbesitzer gab das Auto nicht heraus und man prozessierte mehr als drei Jahre. Müssen Herr und Frau L. jetzt allein dafür, dass das Auto jahrelang am Werkstattgrund gestanden ist, knapp 10 000 Euro Standgebühr zahlen? Der Sohn von Frau F. hat die Behörden jahrelang darauf hingewiesen, dass seine Mutter in Lebensgefahr sei. Der Vater würde ihr nach dem Leben trachten. Im Juli 2016 wurde dieser aus einer psychiatrischen Klinik entlassen, fuhr zu seiner Frau und ermordete sie. Der Sohn wirft dem Spital vor, den Vater leichtfertig entlassen zu haben. Er fordert für sich und seine Schwestern Schadenersatz für seelische Schmerzen. Herr M. aus Vorarlberg hat seine Frau auf tragische Weise verloren: Sie erkrankte plötzlich an der Creutzfeldt-Jakob-Erkrankung und starb nach mehr als einem Jahr intensiver häuslicher Pflege. Gegen seinen Willen führten die Behörden eine Obduktion durch, entfernten das Gehirn von Frau M. und schickten es zur Aufbewahrung an ein Institut in Wien, damit es für künftige Forschungen erhalten bleibt. Herr M. will das Gehirn seiner Frau nachträglich beisetzen lassen und hat auf Herausgabe geklagt. Jetzt hat der Oberste Gerichtshof alle mit einer unerwarteten Entscheidung überrascht.
(3sat)