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Der Mietvertrag der Wohnung ist beendet, der Mieter zieht aus und gibt die Wohnung an den Vermieter zurück. Doch wie erfolgt eine solche Wohnungsübergabe? Reicht es, wenn der Mieter auszieht und die Wohnungsschlüssel zurückgibt, oder müssen noch etwaige Schönheitsreparaturen durchgeführt werden? Ist eine Wohnungsübergabe drei Monate vor Mietzeitende zulässig, und welche Folgen hat eine nicht erfolgte Wohnungsübergabe? Unser Experte Gilbert Häfner, Präsident des Oberlandesgerichts Dresden, klärt Ihre Fragen dazu live in der Sendung.
(mdr)
Länge: ca. 45 min.