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Zu den Verpflichtungen des Vermieters gehört die jährliche Erstellung der Nebenkostenabrechnung. Trotz größter Sorgfalt des Vermieters ist durchschnittlich jede zweite Nebenkostenabrechnung fehlerhaft. Da die Nebenkostenabrechnung oftmals für den Mieter nur schwer verständlich ist, bleibt der Fehler nicht selten unerkannt. Welche Nebenkosten dürfen auf Mieter umgelegt werden? Muss ein Erdgeschossmieter auch Aufzugskosten bezahlen, und in welchem Zeitraum müssen Nebenkosten abgerechnet werden? Unser Experte Gilbert Häfner, Präsident des Oberlandesgerichts Dresden, beantwortet alle Ihre Fragen zu diesem Thema live in der Sendung.
(mdr)
Länge: ca. 45 min.