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Auch Großeltern haben ein sogenanntes Umgangsrecht: Sie haben Anspruch darauf, ihre Enkel regelmäßig zu sehen. Geregelt ist das im Bürgerlichen Gesetzbuch. Doch Vorsicht: Diese Rechte vor Gericht einzuklagen ist zwar prinzipiell möglich, dem Familienfrieden und dem Wunsch, die Enkelkinder öfter zu sehen, ist es aber nicht zuträglich. Welche Rechte aber haben Großeltern genau?
(mdr)
Länge: ca. 45 min.