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Die Zahl der Infizierten durch das Coronavirus steigt auch in Deutschland weiter stetig an. Es gibt Kontaktsperren und Ausgangsbeschränkungen, Reisen können nicht stattfinden und viele Menschen können ihrer Arbeit nicht nachgehen. Doch was bedeutet das aus rechtlicher Sicht? Wer kommt für den Schaden auf, wenn Flüge ins Ausland gestrichen werden und der Urlaub deshalb ins Wasser fällt? Wer bezahlt den Lohnausfall, wenn man unter Quarantäne gestellt wird? Darf man als getrennt lebender Elternteil sein Kind, das woanders wohnt, noch besuchen? Und drohen Strafen, wenn man eine Virusinfektion nicht meldet? Gilbert Häfner, Präsident des Oberlandesgerichts in Dresden, beantwortet live Ihre rechtlichen Fragen zum Coronavirus.
(mdr)
Länge: ca. 45 min.