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Arbeitgeber sind zu einer "objektiven, verlässlichen und zugänglichen Arbeitszeiterfassung" verpflichtet. Aber was bedeutet das konkret? Müssen Arbeitnehmer penibel ihre geleisteten Arbeitsstunden erfassen und wie genau erfolgt das praktisch? Muss der Arbeitgeber entsprechende Stechuhren oder Apps zur Zeiterfassung zur Verfügung stellen? Was zählt zur Arbeitszeit? Fällt das Anziehen der Arbeitsschutzkleidung auch darunter? Und wie ist das bei Außendienstlern? Wird ihnen die Anreise zum Kunden angerechnet? Und müssen Raucher die Raucherpausen von der Arbeitszeit abziehen? Diese und weitere Fragen beantwortet Falk Zirnstein, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Leipzig, live in der Sendung.
(MDR)