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Eine reiche Dame ohne leibliche Kinder hinterlässt ein Vermögen in der Höhe von 5,3 Millionen Euro. In einem älteren Testament bedenkt sie eine Verwandte und die Kinder einer befreundeten Familie. Doch dann taucht ein weiterer Erbvertrag auf. Demnach soll die Pflegerin, welche die Frau im letzten Jahr vor ihrem Tod betreut hat, Alleinerbin sein. Doch die Echtheit der Unterschrift auf diesem Dokument ist fragwürdig.
(ORF)