Folgeninhalt
Der Tod eines uns liebgewonnen Menschen ist oft eine enorme emotionale Belastung für die Hinterbliebenen. Neben dem Schmerz lastet nun auch die ganze Verantwortung der organisatorischen Verpflichtungen auf ihnen. Wer stellt die Sterbeurkunde aus? Wem muss diese vorgelegt werden? Ist der Erbnehmer auch automatisch für die Beerdigung verantwortlich und kann es sein, dass man trotz Ausschlagung der Erbschaft die Beerdigungskosten übernehmen muss? Was tun, wenn kein Testament vorhanden ist? Gelten Kontoverfügungen auch über den Tod hinaus? Wie muss der Nachlass verwaltet werden? Und wer kommt für die Beerdigung auf, wenn kein Geld vorhanden ist? Ihre Fragen zu diesem Thema beatwortet Ihnen Gilbert Häfner, ehemaliger Präsident des Oberlandesgerichtes in Dresden live in der Sendung.
(MDR)
Länge: ca. 45 min.