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Herr T. besitzt zwei Grundstücke am Ende einer kleinen Straße in Vöcklamarkt, die zum Teil einem Nachbarn gehört. Warum darf er das Fahrtrecht nur zu einer Liegenschaft ausüben, warum versucht der Nachbar alles was zum zweiten Grund geht, zu blockieren? Die Situation droht gelegentlich zu eskalieren. Familie M. müsste, um ihre an der Grundstücksgrenze zum Nachbarn liegende Hausfassade sanieren zu können, dessen Grund betreten. Obwohl er mehrere Bescheide bekommen hat, dieses Benützen seines Grundes dulden zu müssen, vertreibt der Nachbar regelmäßig Arbeiter, die zur Tat schreiten wollen. Er fordert 40.000 Euro, weil unter anderem ein nahe der Grundstücksgrenze stehender Feigenbaum bedroht wäre. Das Haus von Familie R. in Abtenau ist abgebrannt. Ein von der Landespolizeidirektion Salzburg beauftragtes Gutachten hat kein Verschulden der Hausbesitzer festgestellt. Warum weigert sich die Hausversicherung den Schaden zu bezahlen?
(ORF)