René hat eine fristlose Kündigung bekommen, weil er unentschuldigt gefehlt hat. Sein Antrag auf Arbeitslosengeld I wurde abgelehnt, da Renés Personalausweis abgelaufen ist.; René hat eine fristlose Kündigung bekommen, weil er unentschuldigt gefehlt hat. Sein Antrag auf Arbeitslosengeld I wurde abgelehnt, da Renés Personalausweis abgelaufen ist.