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Die Verurteilung von Schwester Innozentia wäre für Pfarrer Bartl von großem Nachteil, denn dann könnte sie seinen geliebten Schmalzler nicht mehr herstellen. Und deswegen steht sie vor Gericht: Verstoß gegen das Heilpraktiker-, Arzneimittel- und Betäubungsmittel-Gesetz.
(Bayerisches Fernsehen)
1. Teil der Doppelfolge 51 'Himmlisch betreut'

















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