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Vor dem Schöffengericht hat sich ein verbrecherischer Wildschütz zu verantworten. In den Augen des Volkes jedoch haftet nichts Ehrenrühriges an so einem Angeklagten. Man mag es, wenn einer den Mut hat, des Nachts allein durch dunkle Wälder zu streichen. Nur der Herr Amtsgerichtsrat ist in geharnischter Stimmung, und der Wildschütz kann auf etliche Jahre Zuchthaus gefasst sein.
(ZDF)