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Sind Sie schon einmal auf einem beschilderten Radweg in die falsche Richtung gefahren und erwischt worden? Dann wissen Sie, dass ein Bußgeld von 20 Euro fällig werden kann. Denn im öffentlichen Straßenverkehr müssen sich auch Radfahrer an die geltenden Regeln der Straßenverkehrsordnung halten und die können sich ändern. So sollen nach den Vorstellungen der Verkehrsjuristen Fahrradfahrer künftig nur noch mit 0,8 Promille Alkohol im Blut radeln dürfen. Wann tritt diese Regelung in Kraft? Auch das Telefonieren beim Fahren ist verboten. Warum und welche Strafen drohen, das erklärt Gilbert Häfner, Präsident am Landgericht Dresden.
(mdr)
Länge: ca. 45 min.