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Dass man im Winter bei Glätte streuen muss, wissen die meisten Hausbesitzer. Doch das juristische Gebilde des Mietrechts birgt so einige Fallstricke. Muss der Eigentümer dafür sorgen, dass das Wohnen durch Lärm nicht beeinträchtigt wird, auch wenn die Geräuschquelle von anderen Mietern stammt? Wer muss für eine Schimmelbeseitigung aufkommen? Kann der Hauseigentümer das Abstellen der Kinderwagen im Hausflur oder das Anbringen einer Parabolantenne verbieten? Können Mieter dazu verpflichtet werden, sich an einer gemeinschaftlichen Aufräumaktion des Hinterhofs zu beteiligen oder allwöchentlich die Mülltonnen auf die Straße und zurückzuräumen?
(mdr)
Länge: ca. 45 min.