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Den Verdacht des Rauschgiftschmuggels konnte Herr Lamprecht erfolgreich entkräften, er bekommt aber vom Gesundheitsamt die Auflage, eine Heilpraktikerprüfung abzulegen, da er ohne diese nicht berechtigt ist, eine Praxis zu unterhalten. Unbesorgt meldet er sich zur Prüfung - und fällt prompt durch. Er hat aus seiner Erfahrung als Arzt Behandlungsmethoden für Krankheiten angegeben, deren Behandlung ihm als Heilpraktiker untersagt sind. Im zweiten Anlauf besteht er aber ohne Schwierigkeiten.
(NDR)