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Stephanies Enthüllungen über den geplanten Doppelmord ihrer Mutter füllen die Kolumnen der Klatschzeitungen. Ihr Vater durchschaut die Geltungssucht seiner Tochter, die auf eine Filmrolle in dem Drama hofft, und lässt sie beim Anwalt eine eidesstattliche Erklärung unterschreiben, dass ihre Mutter unschuldig ist. Dennoch erzählt Stephanie ihre Sensationsgeschichte noch einmal dem Ermittlungsrichter. 1962 kommt es zum Prozess: Vor einem sensationssüchtigen Publikum werden Brühnes vermeintliche Männergeschichte, Dreiecks- und lesbische Liebesbeziehungen ans Licht gezerrt und allerlei schmutzige Wäsche gewaschen. Als das nicht weiterführt, versucht der Richter, Ferbach mit seiner Desertion aus der Wehrmacht moralisch in die Ecke zu drängen. Der Staatsanwalt erhofft vergebens, Ferbach mit der Aussage eines bekannten Betrügers und Polizeispitzels zu überführen. Als all das zu nichts führt, lässt der Staatsanwalt Stephanie in den Zeugenstand rufen. Aber sie widerruft die Anschuldigungen gegen ihre Mutter. Es wird ein Gutachter herangezogen, der Stephanies Anschuldigung glaubwürdiger einstuft, als ihre Aussage vor Gericht. Vera Brühne ist außer sich über die empörende Ungerechtigkeit. Dennoch fordert der Staatsanwalt aufgrund der Aussage ihrer Tochter und des Betrügers eine lebenslange Strafe. Die Verteidigung plädiert auf Freispruch mangels Beweisen. Brühne und Ferbach werden dennoch des Mordes schuldig gesprochen. 1971: Haddenhorst unterbreitet seinem Mentor seine Ergebnisse: Schwarz` Praxisgehilfin Reifert und sein Sohn haben Dr. Schmitz erfunden. Schwarz ist mittlerweile offiziell als Waffenhändler geoutet, und es ist bekannt, dass Frau Reifert für den Bundesnachrichtendienst gearbeitet hat. Doch als Zeugin ist Reifert nicht mehr vernehmbar. Sie ist mittlerweile verstorben; den Totenschein hat ausgerechnet Dr. Herbert Schwarz ausgestellt. Haddenhorst findet heraus, dass die beiden Verteidiger damals mit großen Summen durch einen im Waffenhandel verstrickten Tabakkonzern bestochen wurden, um nicht nach einem Dritten als Täter zu suchen. Als er Vera Brühne mit seinen Erkenntnissen konfrontiert, schweigt sie. Sie streitet sogar ab, jemals etwas über die Vernichtung der Hamburger Telefonnummern in ihrem Telefonbuch gesagt zu haben. Haddenhorst erkennt Brühnes Angst. Er ist wild entschlossen, die Sache nicht auf sich beruhen zu lassen, als er vom Selbstmord eines ehemaligen Zeugen im Fall Brühne liest. Mittlerweile weiß er, was das bedeutet: Ein Geheimdienstler war kurz davor auszupacken. Mithilfe eines Spezialisten gelingt Haddenhorst der Beweis, dass Vera Brühne zur Tatzeit nicht am Tatort war. Dennoch schafft er es nicht, den Fall wieder aufzurollen. Gerade als er sich den mächtigsten Frankfurter Strafverteidiger zum Verbündeten sucht, erfährt Haddenhorst, dass der ehemalige Verteidigungsminister und seinerzeit bayerische Ministerpräsident Franz Josef Strauß Vera Brühne nach 18 Jahren Haft begnadigt hat. Haddenhorst will dennoch weiter kämpfen und das Fehlurteil revidieren. Aber Vera Brühne hat jegliches Interesse an einer Wiederaufnahme verloren. Sie ist frei.
(NDR)
Länge: ca. 90 min.