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Fliesen im Bad schief verlegt, der Anstrich unsauber oder der Termin vom Elektriker nicht eingehalten: Jeder fünfte Deutsche, der schon einmal einen Handwerker beschäftigt hat, kennt solche Probleme. Was Verbraucher bei Mängeln oder Abrechnungsfehlern tun können und ob der Auftraggeber Anspruch auf Schadensersatz hat - beispielsweise wenn eine Wohnung wegen Verzögerungen nicht vermietet werden kann - das weiß Gilbert Häfner, Präsident am Landgericht in Dresden.
(mdr)
Länge: ca. 45 min.