Registrierung zur E-Mail-Benachrichtigung
Anmeldung zur kostenlosen Serienstart-Benachrichtigung für
- E-Mail-Adresse
- Für eine vollständige und rechtzeitige Benachrichtigung übernehmen wir keine Garantie.
- Fragen & Antworten
Christopher Posch - Ich kämpfe für Ihr Recht!
D, 2010–2015

134 Fans- Serienwertung3 158963.43von 7 Stimmeneigene: –
"Christopher Posch - Ich kämpfe für Ihr Recht!"-Serienforum
Susanne1956 schrieb am 10.11.2020, 16.19 Uhr:
Guten Tag Herr Posch,
ich trete heute mit ein Anliegen an Sie, und zwar geht s um den Gütetermin, bzw. die Scheidungsangelegenheit von meiner Freundin. Ich kann es nicht mehr ertragen wie sie von ihrem Exmann bzw. deren Anwältin fertig gemacht wird.
Der Sachverhalt ist wie folgt:
Meine Freundin lebt seit 2004 von ihrem Ehemann getrennt. Seinerzeit ist er ausgezogen und hat sie mit 2 damals kleinen Kindern sitzen lassen. großzügiger Weise hat er ihr damals die Eigentumswohnung überlassen, und hat die Kosten dafür auch übernehmen. Dafür hat er all die ganzen Jahre keinen Unterhalt bezahlt, weder für Ihre beiden Kinder noch für -sie. Als die Kinder volljährig wurden, im Jahre 2018, hat er die Scheidung eingereicht. Seit dem ist es ein heilloses Durcheinander.
Die ETW besteht aus 2 Wohnungen. Da sie Zeit ihres lebens immer dort gewohnt hat, möchte sie auch gerne dort wohnen bleiben, d.h. sie möchte eine der beiden Wohnungen selbst weiterbewohnen. Die Restfinanzierung für 1 Wohnung beträgt ca. 96.000. Hier ist auch die Finanzierung bereits in trockenen Tüchern. Man sollte hier bedenken, dass sie die
beiden Wohnungen die ganzen Jahre gepflegt und instand gehalten hat. Auch hier
hat er sich nie drum gekümmert. Ohne ihre Leistungen und Verzicht auf ihr Leben, wäre dieses nicht möglich. Die
Kinder und auch die Wohnung hatten für sie all die ganzen Jahre Priorität. Ich muss hier noch erwähnen, dass meine Freundin nur einen Halbtagsjob hatte, und auch hier auf fremde hilfe angewiesen war. Er hat er sich nie um die Erziehung, Schule oder bedürfnisse der Kinder gekümmert. Es ist alles an ihr alleine hängengeblieben.
Was die Finanzierung betrifft so ist diese bereits in
trocknen Tüchern. D.h. wie auch bereits in verschiedenen Korrespondenzen
erwähnt, ist das erst möglich, wenn die Scheidungsfolgevereinbarung geregelt
ist. Die Bestätigung liegt meiner Rechtsanwälting bereits vor. Dann könnte meine Hälfte des
gemeinsamen Darlehens abgelöst werden. Was jedoch die Forderung des Exmannes bezüglich der
Nutzungsentschädigung an geht, so können sie sich ja vorstellen, dass dieses
für sie in keinster Weise umsetzbar ist, und sie das was sie bei alledem, was sie bisher geleistet
hat nicht in der Lage ist der Forderung nachkommen kann. Die Angaben ihres Exmannes sind hier Weise nicht
korrekt, da ich sie die Wohnung ja nicht alleine genutzt hat, sondern ihre beiden mittlerweile erwachsenen Söhne
ja darin gewohnt haben. Da sie auch ihren damals kleinen
Kindern ihr Zuhause bzw. ihr soziales Umfeld nicht nehmen wollte. Sie musste
hier für alles alleine aufkommen.Auch hier sind keine Unterhaltsleistungen geflossen,
obwohl er hier doch zahlen müsste. Was geht hier in diesem Menschen wohl vor?
Ehrlich gesagt, habe ich hier den Eindruck, dass er nur darauf bedacht ist, sie
hier fertig zu machen.Kostenfestsetzungsbescheide hat sie durch das Gericht auferlegt bekommen und die Nutzungsentschädigung soll bezahlt werden, obwohl er ihr den Unterhalt von 14 Jahren schuldig ist (400.000 € plus die Leistungen Hausfrau, Mutter,
Hier sollte auch bedacht werden, dass sie ihren
Anspruch auf Zugewinn, auch wenn es mein Exmann nicht akzeptiert, geltend
machen muss. Aus dem Schreiben von Frau Seefelder-Behnke (die Anwältin des Exmannes) geht hervor,
dass hier nur ihr Exmann Rechte hat, sie aber nicht. Nur er versucht hier seine
Forderungen durchzusetzen, was sie hat oder bzw. vorbringt, wird nicht akzeptiert. Er kennt
wahrscheinlich seine Rechte, aber seine Pflichten hat er nie gekannt. Jetzt hat ihr Exmann das Zwangsversteigungersverfahren eingereicht und will ihr die Wohnung unterm Hintern wegziehen, obwohl hier noch keine Gütevereinbarung erfolgt ist Bereits im Vorfeld hat er eine Zwangshypothek auf ihrer Hälfte eingetragen, sozusagen als Nutzungsentschädigung monatlich ca. 1200 €, das ganze rückwirkend seit Mai 2018.Die Gütertermin sind seitens des Familiengerichts immer wieder verschoben worden, bereits jetzt 3 x. Die Kosten sind mittlerweile für sie unbezahlbar. Ist das rechtens? Wohlgemerkt die Terminverschiebungen lagen auch nicht an ihr.
Weiterhin erläuterte die Gegenpartei Frau
Seefelder-Behnke , die Wohnungen zu verkaufen und mit dem Startkapital
ein neues Leben zu beginnen. Zunächst einmal gehe ich davon aus, das hier sich die Gericht freuen, dass die Kosten beglichen werden. Was dann noch übrig bleibt??????? In
der heutigen Zeit, verkaufen, Neustart? Wie soll das gehen? Hier hat doch die Gegenpartei Frau
Seefelder-Behnke die rosarote Brille auf, oder will sie hier nur die Kosten in
die Höhe treiben? Sie soll hier doch mal Ihren Mandanten in die Schranken
weisen, dass das, was 15 Jahre geruht hat, jetzt auf einmal nicht auf diese Art
und Weise geregelt werden kann. Die Bereitschaft nach einer
außergerichtlichen Einigung bzw. Lösung besteht für meine Freundin weiterhin. Es wird auch hier immer wieder der Bezug auf die
Kostenbeteiligung an der Wohnung angesprochen. Das ist nicht korrekt, da dieses hier auch das nur
nebenbei erwähnt und vorgeschlagen wurde. Eine Aufstellung bezüglich der
Aufteilung oder eine Vereinbarung ist hier nie beschlossen worden. Blind
überweisen, ohne Vereinbarung bzw. Bezug ist auch nicht rechtens. Durch die ganze Vorgehensweise die ihr Exmann hier an den
Tag legt, entsteht hier der Eindruck, dass er nur die Kosten in die Höhe
treiben möchte, bis gar nichts für beide Beteiligten übrig bleibt. Der Versuch
mit ihm zu korrespondieren ist kläglich gescheitert. Ich würde es für rechtens finden, wenn auch hier mal auf die Bedürfnisse meiner Freundin eingegangen wird und sie auch mal ihre Rechte geltend machen
könnte. Ihre Pflichten hat sie ja bereits erfüllt.
Die Kosten der Gerichte, bzw. Beschlüsse sind bereits in unendlicher Höhe. (Kaum noch bezahlbar) Wir hoffen das Sie uns hier weiterhelfen können. Gerne können Sie mir eine E-Mail senden.
Mit freundlichen Grüßen Susanne und Ingeborg
Aczek schrieb am 30.10.2020, 16.39 Uhr:
Guten Tag Herr Posch
Ich habe heute denn Herrn Reul live zugeschaut und mir ist aufgefallen das von uns Bürgern alles erwartet wird ansonsten wird man bestraft was ich verstehen kann aber wie kann das sein das der Herr Reul beim heutigen Auftritt keine Maske trüg so wie sein Kollege und von mindestabstand wae nicht zusehen aber uns live erzählen Masken und Abstand ist sehr wichtig ? Sehe ich das falsch ?
Den sowas macht mich wütend wir Bürgern werden von Polizei aggressiv angemacht wenn die Maske mal beim sprechen verrutscht ich verstehe alles oder versuche zu verstehen aber nicht beim so was. Das die sich erlauben können ohne folgen und wir werden zu Kasse gebeten wenn wir so was machen würden
Ich hoffe sie können mir dazu irgendwas sagen oder irgendwie helfen den wenn ich recht habe dann möchte ich das der Herr Reul sich entschuldigt den wenn wir so ein Fehler machen müssen uns auch entschuldigen
Mario Hofmann schrieb am 18.09.2020, 21.33 Uhr:
Sehr geehrter Herr Posch,
im Jahr 2000 erlitt ich einen schweren Arbeitsunfall, an dem ich nicht selbbstverschuldet war.
Ein selbst gebautes Bohrwerkzeug ca 600mmlang, das bei meinem damaligen Arbeitgeber von einem Kollegen an einer Ständerbohrmaschine eingesetzt wurde, brach durch die zu hohe Drehzahl ab, prallte auf den Werkstatt Oden und schlug mir zwischen Kinn und Kehlkopf geschossartig ein. Das 600mm LANGE BOHRWERKZEUG Durchschlag meine Halsweichteile bis auf die Halswirbelsäule und dabei brach ein Stück. Des Bohrer ab, und verblieb in der HWS. Nun leide ich seit Jahren unter einer Posttraumatischen Belastungsstörung durch die damalige Todesangst des schweren Unfalls. Jedoch erkennt die Berufsgenossenschaft Bg ETEM meine Beschwerden nicht als. Folgen des Unfalls an.
Ich sehe für mich keine andere Chance um an mein Recht zu kommen außer damit ans Fernsehen zu gehen. Durch die Folgeerkrankung bin ich leider nicht mehr arbeitsfähig.
Für Ihre Hilfe wäre ich sehr sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen Mario Hofmann
Erna Diez schrieb am 13.07.2020, 11.51 Uhr:
Sehr geehrter Herr Posch,
wir wollten unser Garten neu machen lassen, hatten ein Angebot über 18728,39 Euro im Angebot befanden sich für 1820,00 Euro Pflanzen die wir nicht von dem Landschaftsgärtner wollten.
Es geht darum das wir betrogen wurden.
Am 10.04.2018 bis 20.04.2018 kamen wie nicht abgesprochen, zwei Azubis, ein Praktikant der Koch war und einen Baustellenleiter der seit 7 Monate Geselle war (Baustellenleiter ist ein Studium)alle hatten einen Stundelohn von 44.50 Euro.
Verrechnet wurden 69,35 Std dafür. Wir sollten 35 m2 Rollrasen bekommen. Also wurde die Erde vom 17.04.2018 bis 18.04.2018 modelliert
am 12.04.2018 wurde die Arbeit wegen Regen abgesagt da wurde auch 11.5 Stunden die Erde modelliert.(Wetterbericht von Mannheim vorhanden)Die Erde wurde unter dem alten Rasen( und Rhyzomem stand im Brief von seinem Rechtsanwalt wir hätten unter dem ganzen Rasen Rhyzome,)
Der alte Rasen wurde am 19.04.2018 abgeschält und am 20.04.2018 kam der Rollrasen. Bitte Hr. Posch lesen Sie was modellieren eigentlich ist.
Gelände Modellierung formt ihren Garten mit Hügeln und Tälern .
Bei den Erdarbeiten wird ihr Gartengelände nach Plan eintsprehend modelliert. 35 m2 Rollrasen ein ebener Boden und keiner hat mir geholfen.
ich bekam nur gesagt da wurden Sie aber reingelegt,(anschließend von unserem Rechtsanwalt.) Eine fundierte Ausbildung jahrelange Erfahrung. Moderne Maschinen und ein gut ausgerüsteter Fuhrpark machen für uns zur Herausforderung,
Die Arbeiter haben dann den Rasen hochgehoben, und darunter die Erde modelliert. Als ich bei der Abnahme den Meister fragte ,
warum hat uns das Hr. S... angetan, da kam die Antwort er wollte ihren Auftrag haben, hatte aber kein Personal dafür. Wir haben einen Rechtsanwalt genommen der 12 Briefe schrieb, das wars dann. Ich habe bei vielen Landschaftsgärtner mir die Unterlagen besorgt, aber unser Rechtsanwalt hat mit den 12 Briefen genug getan.
Dann wurde ich beleidigt und er legte sein Mandant nieder.
Meine Frage Hr. Posch kann mir überhaupt noch einer helfen, habe bei der Staatsanwaltschaft einen Anzeige wegen Betrug gemacht. Ein Aktenzeichen habe ich mehr nicht.
kerstin walz schrieb am 26.10.2019, 11.45 Uhr:
Sehr geehrter Herr Posch, ich hatte vor 4 Jahren mich an einen Anwalt gewandt es ging
um eine Testament Sache. Bei meinem Gespräch wurde mir gesagt das die
Erstberatung über meine Versicherung abgerechnet werde. Ich wusste das ich
einen Selbstbehalt habe. Da der Anwalt auch nichts mehr für mich dann gemacht
hat, hatte er mir dann auch eine Rechnung in Höhe von 226 Euro zugesandt. Ich
teilte ihm mit er möchte sich erst an meine
Versicherung wenden. Er teilte mir immer mit ich hätte keine Versicherung,
worauf ich ihm immer wieder mitteilte das ich eine habe und Ihm auch die
Versicherungsnummer zusandte. Nach ca. 9 Monaten bekam ich einen Mahnbescheid
wo ich Einspruch einlegte mit der Begründung das ich eine Versicherung habe und
er nicht mehr als das Erstgespräch mit mir hatte. Es kam dann irgendwann zu einer Verhandlung
vor Gericht und ich zahlte dann die 150 Euro und er sagte das er die 71,00 von
der Versicherung bekommen hätte die ja dann doch plötzlich da war( das war im
September 2018). Im Dezember 2018 bekam ich dann Post vom Gericht das ich 300
Euro Kosten für Gericht und seine Auslagen tragen soll. Ich habe dagegen
Einspruch eingelegt und auch bis zum 28.07.2019 nichts mehr vom Gericht gehört.
Dann kam ein Vollstreckungsbescheid von einer Gerichtsvollzieherin . Ich bin
aus allen Wolken gefallen weil ich nicht wusste um was es ging. Mir wurde dann
mitgeteilt bei Anfrage im Gericht Lebach das mir am 9 Januar 2019 der
Kostenfestsetzungsbeschluss durch Saariva zugestellt worden sei und da man im
Haus keinen angetroffen habe er eingeworfen wurde. Leider ist dieser nie bei
mir angekommen. Ich forderte das Gericht auf mir alles nochmal zuzusenden. Doch
wieder bekam ich nichts obwohl es über Saariva an mich geschickt wurde. Ich
musste dann zum Gericht fahren und man übergab es mir dann persönlich. Ich stellte dann einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den
vorherigen Stand und die Zwangsvollstreckung erstmal aufzuheben weil mir in der
Zwischenzeit von meiner Versicherung mitgeteilt wurde das der Anwalt bereits
2015 im Juli eine Rechnung an die Versicherung geschickt hatte in Höhe von 297
Euro und hier auch bis auf den Selbstbehalt von 150 Euro alles übernommen
wurde. Leider hat mir die Versicherung keine Info geschickt sonst hätte ich ja
den Selbstbehalt überwiesen. Der Anwalt hat mir aber immer eine Rechnung von
226 geschickt obwohl dieser Betrag höher ist als der Selbstbehalt also nicht
richtig! Mein Problem ist das die Firma Saariva mir nicht sagen kann oder will
wer und wo das Schreiben von damals abgeblieben ist .Obwohl ich bei meinem
Antrag das beeidigen musste das ich das schreiben damals nicht bekommen wird
mir nicht geglaubt und ich muss deswegen
eine Rechnung von über 400 Euro zahlen(
über 1 drittel meines Gehaltes).Der Anwalt hat mich darüber nicht informiert das er bereits
Geld bekommen hat und hat mir eine erhöhte Rechnung gestellt.Das Schreiben wurde mir nicht zugestellt so das ich einen
Einspruch einlegen konnte in der angegebenen Frist.Es wäre normal nie zu einen Gerichtstermin gekommen wenn ich
von der Zahlung damals gewusst hätte und der Anwalt Brück mir eine Rechnung von
150 Euro ( Selbstbehalt ) geschickt hätte.Die Differenz der Rechnung
an mich und an die Versicherung ist immer noch nicht geklärt und ich
halte es für Betrug. Saarriva gilt nicht als wirklich zuverlässig und wir
trotzdem für solche wichtigen Schreiben genutzt.Ich weis das es sich hier nicht wirklich um einen Hohen
Betrag für Sie handelt doch für mich ist es viel und vor allem kann ich nichts
dafür und das Gericht sagt ich muss beweisen das ich das Schreiben nicht
bekommen habe wie soll ich das machen ???Können Sie mir bitte helfen da ich nicht gewillt bin das zu
zahlen weil es nicht rechtens ist!
Matthias Klein schrieb am 25.10.2019, 16.22 Uhr:
Guten Tag Herr Posch.
Ich und meine Frau haben ein großes Problem. Wir wollten ein Reihenhaus kaufen.Haben Uns per Zeugen und Handschlag geeinigt,nun kam die Verkäuferin auf die Idee mehr aus der Immobilien zu holen, und hat ohne Unser Wissen das Objekt wieder ins Internet gestellt. Ihre Begründung war das Wir Uns nicht mehr gemeldet haben über Unsere Schritte bei Ihr, was Wir aber immer über WhatsApp getan haben. Nun bezahle ich die Finanzierung aber habe kein Objekt. Nun war Unsere Idee und die von der Bank einen Objekttausch durch zu führen. Jetzt hatten Wir auch etwas gefunden , aber jetzt will die Bank nicht mehr. Und die regen sich auch nicht mehr, man muss allen hinterher telefonieren und bekommt keine Anwort auf das warum nicht❓❓❓❓Aus der Not sind Wir jetzt in das Tauschobjekt gezogen, weil die Neue Verkäuferin an Uns verkaufen will. Vorübergehend über einen Mietvertrag, weil am 30.10.2019 müssen Wir aus unserer alten Wohnung sein. Wir brauchen ganz dringend Hilfe. Gruß Familie Klein
OLGA B schrieb am 05.09.2019, 10.00 Uhr:
liebes Team ich bitte um Hilfe, da ich leider alleine nicht mehr voran kommen
und mir sogar der Anwalt nicht helfen kann. Ich habe dies Jahr das Baukindergeld beantragt, eine neue
staatliche Förderung für junge Familien mit Eigenheim. Das läuft ausschließlich
über ein Zuschussportal nur online. Mir
wurde der erste Antrag abgelehnt, da die Bedingungen nicht gestimmt haben. Dann
wurde ein neuerer Antrag gestellt, für diesen Antrag gab es technische Probleme,
die an/ für mich nicht erkennbar waren sondern, Es war gewünscht die Unterlagen
hochzuladen, ausschließlich online und auf keinem anderen weg. Dieses habe ich
seit der Antragstellung probiert, jedoch nicht möglich gewesen, durch die
Systemsperre. Jetzt hätte ich einen rechtlichen Anspruch, habe auch soweit
immer versucht meine Portal freizukriegen. Durch diesen Systemfehler des Portals
konnte ich meinen Frist nicht einhalten, und der Anspruch verfällt automatisch.
Es gibt keine Rechtgrundlage, Rechtsmittelfristen, ablehnungsbescheid etc. Die KfW
Bank sagt nur das die Frist nicht
eingehalten wurde und dass keine Ausnahmen gemacht werden. Der Rechtsanwalt
kann mir nicht helfen, da er keine Grundlage kennt, wonach man klagen kann, da
alles noch neu ist. Es ist eine
stattliche Förderung und man kann nicht dagegen machen, obwohl ich alles
versucht habe und an diesen Systemfehler der Bank gescheiter bin, bekommt meine
Familie keine Förderung. Es ist doch irgendwie gemein, dass man nicht gegen
machen kannMit freundlichen Grüßen
olga becker
Murat Yildirim schrieb am 09.06.2019, 16.57 Uhr:
Sehr geehrter Herr Posch,
ich bitte dringend um Ihre Hilfe. Seit ca. 30 Jahren lebe ich in Deutschland. 15 Jahre war ich mit einer deutschen Frau verheiratet. 8 Jahre war ich selbstständiger Erdbau- u. Abbruchunternehmer. Meine Firma ging trotz aller Bemühungen im April 2017 in die Insolvenz. Das hat starke psychische Probleme bei mir ausgelöst. Daraufhin bin ich überstürzt in die Türkei gereist und war nicht in der Lage nach 6 Monaten zurückzukehren. Obwohl es mir immer noch schlecht ging, reiste ich im Juli 2018 wieder in Deutschland ein, um meine Insolvenz abzuwickeln. Seitdem habe ich Probleme mit der Ausländerbehörde in Friedberg/Hessen. Trotz anwaltlicher Bemühungen wurde meine Abschiebung beschlossen. Ich bin verzweifelt und weiß nicht mehr weiter. Ich habe alles verloren; meine Frau hat sich von mir getrennt. Jedoch möchte ich gerne weiter hier leben und habe mich hier auch in psychologische Behandlung begeben.
Sie sind meine letzte Hoffnung.Ich kann Ihnen gerne den Gerichtsbeschluss noch zu kommen lassen.
Freundliche Grüße
Murat Yildirim
Kalmbach, Anne schrieb am 15.04.2019, 17.19 Uhr:
Hallo Herr Posch,
ich bin 56 und nun 33 Jahre verheiratet, im Oktober 2017 bin ich ausgezogen, weil mein Mann ein großer Narzisst ist, die Kinder groß genug waren und ich realisiert habe, dass ich krank werde, wenn ich länger bleibe. Im Februar 2017 bin ich die Treppe vom 1. Stock unseres Hauses ins Erdgeschoss zu 3/4 runter gestürzt mit Salto, mein Mann war im Erdgeschoss im Wohnzimmer auf dem Sofa und hat fern gesehen, er kam mir nicht zu Hilfe, obwohl ich auch ein großes Bild in den Keller befördert habe und es einen wahnsinns Schlag gelassen hat. Es dauerte noch eine Weile bis mir klar war, dass er gehofft hatte, dass sich das Problem Anne mit aussitzen wohl von alleine erledigt hätte. Ich suchte mir eine Wohnung. Nun wirft er mir vor, ich wäre einfach ausgezogen. Bei uns herrschten aber gefühlt emotionale Wärme 0 Grad Fareinheit. Er wollte mich wohl emotional aushungern wie er das viele Jahre gemacht hat, ich es mir aber nun nicht mehr gefallen hab lassen.
Er betonte dann, dass ich das bekommen solle was mir zusteht und dass das Haus uns zusammen gehört. Seine Rechtsanwältin schrieb mir, dass er sich fair und partnerschaftlich von mir trennen wolle (wohl damit ich nicht realisiere wie er mich über den Tisch zieht. Ein Bekannter sagte mir, ob ich nicht wisse, dass es in USA in großen Rechtsanwaltskanzleien eine ganze Abteilung gibt, die die Männer arm rechnet. Nun sie hat diesen amerikanischen Stil und vertritt wohl die "armen" IBMer und Daimlermitarbeiter (eine Schande für uns Frauen als Gruppe, da muss man sich ja echt fremdschämen.)
Letztes Jahr nun musste ich ihn verklagen, weil er mir ab Mai keinen Trennungsunterhalt mehr bezahlte, obwohl er ein gut verdienender IBMer (5000 € netto) war und nun im Ruhestand ist und eine sehr gute Betriebsrente bekommt. Ich habe im Internet mal gefunden, dass das was eine Hausfrau leistet 6000 € im Monat wert wäre, es waren auch Beschreibungen dabei, was sich dahinter verbirgt. Ich habe locker das doppelte gearbeitet, habe auch halbtags gearbeitet und unsere 3 Kinder erzogen, er hielt sich raus, er hat nicht ein mal freiwillig Hausaufgaben mit einem der Kinder gemacht, geschweige denn für eine Arbeit gelernt, das machte alles ich auch Mathe und Physik. Unsere drei Kinder haben alle drei 1er Schnitte im Abi durch meine Unterstützung.
Bei 6000 € (ohne Nacht-, Feiertags- Wochenendzuschäge) wären das bei der langen Ehedauer 2 Millionen, bei meiner Mehrarbeit sogar 4 Millionen Euro. Außerdem hatte ich immer die schlechte Steuerklasse V (die man in der Weimarer Republik zu Zeiten der Weltwirtschaftskrise einführte um Frau an Heim und Herd zu halte, ich bezahlte immer ca. 25 % Steuern, in Steuerklasse I bezahlt man 11 % Steuern und in Steuerklasse III 9 %; die Steuerklasse V gehört ganz dringend abgeschafft und das Steuersystem gerechter gemacht, denn der Staat und die Wirtschaft wollen ja, dass die Frauen arbeiten.) Mein Mann hat mir meinen Steuernachteil nie ausgeglichen und durch sein Vorruhestandsangebot habe ich damit jahrelang seine Steuerschuld in 4-stelliger Höhe bezahlt. Er hat es immer geschafft, dass ich nicht ins Grundbuch eingetragen werde und nun kann er sich nicht mehr erinnern, dass uns das Haus zusammen gehört. Ich habe ausgerechnet, dass ich mit dem Einkommen das ich während der Ehe erzielt habe das Haus 2 x abbezahlt habe, mit meinem Steuernachteil und seinem Steuervorteil noch mal 2 x und nun will er mich einfach rauskicken und mir nichts geben (zusätzlich habe ich auch den ganzen Haushalt und die Kindererziehung gemacht). Mein verflossener Anwalt hat auch eine Zugewinnberechnung gemacht, hierbei hat er 15000 € mir zugerechnet, denn mein Mann hat 30 000 € auf uns beide angelegt und bei ihm natürlich abgezogen. Ich habe das Geld aber nicht, d. h. ich würde doppelt darum betrogen.
Ich habe, bevor ich ausgezogen bin von allem Kopien gemacht, das war auch gut so, denn er hat bei unserem "gemeinsamen" Haus nun schon 3 Mal das Schloss ausgewechselt. Ich habe realisiert, dass er seine Abfindung von IBM mit über 40 000 € und 25 000 € seine Lebensversicherung mit ca. 60 000 € und sein ALG I, wegen der Vorruhestandsregelung mit über 40 000 € an mir vorbeischleusen wollte und eben nicht teilen.
Ich habe dann mal eine Aufstellung angefertigt, was ich alles an Finanzströmen weiß und sie ihm vorgelegt, seither verweigert er sich und macht freiwillig überhaupt nichts.
Bei der Einstweiligen Verfügung zum Trennungsunterhalt kam mein Anwalt unvorbereitet gerade zu spät, ich habe erst hinterher realisiert, dass da was faul sein muss, denn in einem Scheidungsratgeber las ich, dass wenn der Scheidungsantrag gestellt ist, die Immobilie bei der Berechnung des Unterhaltes mit dem Marktwert berücksichtigt wird, bei mir waren es nur 600 € und mein Rechtsanwalt hat nicht widersprochen, ich habe zwischenzeitlich einen neuen. In einem Vergleich wurden mir lediglich 700 € Trennungsunterhalt zugesprochen, obwohl mir ca. 1200 € zustehen würden. Meine Frage nun, hilft mir hier eine Änderungsklage (ist der Prozentsatz der Differenz groß genug?). Ich als Laie wusste nicht, dass ab Stellen des Scheidungsantrages die Immobilie mit dem Marktwert angesetzt wird. Mein Rechtsanwalt hat dann vor Gericht noch eine Diskussion angefangen, dass wenn ich nicht auf 100 aufstocken kann ich mir eben einen 450-€-Job suchen muss, dabei bin ich gesundheitlich ziemlich eingeschränkt, das hat er einfach nicht berücksichtigt.
Mein Mann wollte bei Gericht die gemeinsame steuerliche Veranlagung für 2017, es sprach nichts dagegen, also habe ich zugestimmt. Als ich das Vorgehen mit ihm besprechen wollte, sah ich an seinem Gesichtsausdruck, dass er mir meinen Steuernachteil freiwillig nicht ausgleichen wird und ich das auch einklagen müsste. Er verfügt aber über unser ganzes Vermögen, nun habe ich beim Finanzamt beantragt, dass ich weiter einzeln veranlagt bleibe (sind über 5000 €, der Steuerbescheid wäre eigentlich schon rechtskräftig und wurde vom Finanzamt aufgehoben.) oder bei gemeinsamer Veranlagung er die Steuerschuld bezahlen soll und ich meinen Vorteil vom Finanzamt bekomme bzw. behalten darf, das will das Finanzamt aber nicht machen - mein Mann will mich auf diese Weise finanziell fertig machen. Für 2015 haben wir eine Steuernachzahlung bekommen, bei einem Steuerbescheid handelt es sich ja um einen Verwaltungsakt der nach einem Monat rechtskräftig wird, auch hier habe ich Widerspruch eingelegt und die Einzelveranlagung beantragt, damit ich MEIN Geld bekomme, das Finanzamt lehnt ab, für uns zusammen wäre die gemeinsame Veranlagung günstiger (und das Finanzamt müsste weniger rechnen) für mich nicht, denn mein Mann hat mein Geld eingesackt und im deutschen Recht ist das Geld schon besonders geschützt. Welche Möglichkeiten gibt es? ich hatte all die Jahre ca 140 000 € Steuernachteil, diese Ungerechtigkeit muss doch endlich ein Ende haben. Er hat immer geschaut, dass ich so viel zu arbeiten hatte, dass ich keine Kapazitäten hatte mich früher um diese Dinge zu kümmern und mir waren meine Kinder auch wichtiger. Außerdem habe ich ihm ja geglaubt, dass uns unser Vermögen zusammen gehört, was man ja als Ehepaar auch tun sollte, ich hatte keine Veranlassung mißtrauisch zu sein.
Nun macht er beim Fortgang der Scheidung nichts mehr, er verweigert sich seinen Zugewinn an meinen Rechtsanwalt zu schicken - welche Möglichkeiten habe ich hier?
Er lässt mich finanziell auf dem trockenen sitzen, kann ich von ihm verlangen, dass er meine Scheidungskosten bezahlt, solange wir nicht geschieden sind besteht ja in gewissem Umgang die gegenseitige Unterhaltsverpflichtung.
Ich freue mich von Ihnen zu hören.
Viele Grüße
A. Kalmbach
Frank Zollinger schrieb am 04.03.2019, 17.44 Uhr:
Hallo liebes Posch-Team, seit dem 17.04.2015
habe ich einen Energiespeicher der Firma Senec (EnBW). Ich habe mich nach
langer Beratung für einen Blei-Akku entschieden, da mir diese Technik
zuverlässig und sicher erscheint. Leider war bereits nach
einem Jahr klar, dass sich diese Anlage niemals amortisieren wird. Die Wartungskosten
haben die Gewinne gänzlich aufgezehrt. Ich wurde dann immer
wieder vertröstet, da keine eindeutigen Aussagen gemacht werden konnten, da die Anlage durch
ständige Pannen keine lückenlose Datenerfassung aufwies. Zum ersten Mal konnte
ich dann 2018 die Daten eines kompletten Wartungszyklus zum Vergleich
heranziehen. Vorher hat Senec immer
wieder geprüft und gemessen und schließlich eine leistungsverbessernde
Software-Modifikation vorgenommen. Dies erinnerte mich
dann doch sehr stark an das Vorgehen von Volkswagen. Meine Wartungszyklen
liegen mittlerweile bei 8 Monaten und vor kurzem wurde dann auch noch die
Regelleistung halbiert und dafür die Gebühren für Econamic Grid verdoppelt. Nach dem ich Senec
vorgerechnet habe das ich mit dieser Anlage jedes Jahr noch Geld drauflege,
wurde mir ein Lithium-Ionen-Akku für 2500 € vergünstigt angeboten. Mir wurden vor dem Kauf
dieser Anlage mit Beispielberechnungen ein durchschnittlicher Jahresertrag von
ca. 900€ versprochen. Davon ist heute keine
Rede mehr und ich fühle mich um die 12.000 €, die diese Anlage gekostet hat,
betrogen.Wenn ich also nicht
noch einmal investiere, habe ich nur Anspruch auf den Austausch des Blei-Akkus
gegen einen neuen Blei-Akku, welcher durch die hohen
Wartungskosten jedes Jahr, sich niemals amortisiert. Die andere Möglichkeit,
ich zahle den geforderten Betrag, was mir durch die
kostenintensive Pflege meines Vaters nicht so leicht möglich ist.
Über Ihre Unterstützung
würde ich mich sehr freuen. Mit freundlichen Grüßen
Frank Zollinger
Stefanie Reider schrieb am 27.02.2019, 08.57 Uhr:
Hallo. Ich brauche ganz dringend Hilfe von einem sehr guten Anwalt. Ich hatte 2003 einen schweren Unfall, mit dessen Folgen ich immer noch zu kämpfen habe. Seit Jahren schlagen wir uns mit der gegnerischen Versicherung rum, da sie nicht bezahlen will und die Gerichtstermine immer wieder verschiebt. Ich bin am verzweifeln und brauche dringend Hilfe.
alex1234 schrieb am 21.01.2019, 12.09 Uhr:
Hallo,
ich bin Rechtsschutzkunde bei einer bekannten deutschen Versicherung. Nachdem diese Versicherung schon mal einen eindeutigen Rechtsschutzfall abgelehnt hat zu bezahlen, ist es nun im Falle eines Nachbarschaftsstreits wieder einmal so weit. Obwohl meine Anwältin schon vier mal bei der besagten Versicherung die Kosten eingefordert hat, da diese den Fall als absolute Versicherungssache sieht, hat diese den Fall wieder und wieder mit fadenscheinigen Erklärungen abgelehnt. Meine Anwältin meinte, dass man dagegen juristisch vorgehen könnte, dies aber mit erheblichem Zeit- und Kostenaufwand verbunden wäre. Mir geht es bei dem Ganzen nicht vorrangig um die Anwaltskosten die ich nun selbst bezahlen muss, sondern vielmehr darum, dass diese Versicherung einmal einen Dämpfer bekommt der weh tut. Ich bin mir sicher, dass diese Versicherung nicht nur in meinem Fall so mit ihren Kunden in dieser Art und Weise umgeht.
Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie diesen Fall publik machen würden.
Viele Grüße
Alexander Baumgärtner
Frank Loessin schrieb am 12.12.2018, 17.13 Uhr:
Trotz meiner Kündigung innerhalb der ersten 14 Tage wurde meine Kündigung abgelehnt. Man versucht per Mahnbescheid an mein Geld zu kommen. Das sind nur Abzocker.
volic schrieb am 10.11.2018, 21.42 Uhr:
Guten Abend, ich brauche dringend Hilfe. Es geht nicht um mich sondern um eine Frau. Die Frau ist Flüchtling in Deutschland, die Behörde hat vor kurzem auch zweites Kind weggenommen. Es gibt noch so viel was ich sagen muss aber nicht hier.
Hoffe das sich jemand von RTL meldet, weil das Elend von der Frau geht schon mehrere Jahre.
Danke
Sarah6721 schrieb am 08.10.2018, 23.49 Uhr:
Hallo liebes Team. Ich versuche verzweifelt jemanden zu finden der mir helfen kann. In 2014 war ich eine normale Frau, mit etwas Ersparnisse ein Job, eine Familie und ein Traum. Mit einen Unterschrift habe ich alles verloren. Ich wurde reingelegt und jetzt habe ich garnichts mehr... kein Geld, keine Familie, keine Hoffnung. Ich habe Zwei Suizidversuche hinter mir und mehrere Monate in die Psychiatrie. Seit 4 Jahre bin ich in Prozesse mit dem Verkäufer eines Immobilie und ich schafe nicht meinen Geld zurück zu bekommen. Ich habe Beweise aber ich kann mich nicht ein Anwalt leisten welche mein Fall (welche sehr kompliziert ist) presentieren kann . Bitte helfen sie mir!!!!! Mit freundliche Grüße
Meistgelesen
- "Sturm der Liebe" feiert Jubiläum: und DAS ist das neue Traumpaar
- "Untamed": Blitzverlängerung für neue Netflix-Serie mit Eric Bana
- Die 9 wichtigsten Serien im August
- "Beyond Paradise": Drehstart für Staffel 4 bringt Kris Marshall als DI Goodman zurück
- "Inspector Lynley" ist zurück: Trailer mit Leo Suter ("Vikings: Valhalla") stellt neue britische Krimiserie vor
Neueste Meldungen
Die Vorschau - Unser neuer Podcast

Mario präsentiert die besten Serienstarts der kommenden Woche.
Newsletter
Abonniere unseren kostenlosen wöchentlichen Newsletter mit allen TV- und Streamingstarts der Woche.