Originalpremiere: 1961
FSK 18
Zur Verhandlung steht im Zürcher Amtsgericht die Scheidungssache Marlene Faber und Nick Merk wegen «seelischer Grausamkeit». Gerade mal ein Jahr ist es her, seit das Paar geheiratet hatte. Da sich der Prozessbeginn verzögert, haben beide junge Leute wie all die anderen Noch-Paare, die vor den Verhandlungssaaltüren auf den Scheidungsvollzug warten, Gelegenheit, ihre Ehe Revue noch einmal passieren zu lassen. Szenen einer Ehe werden aufgezeigt, die Stationen von der ersten Verliebtheit über frühe Streitereien bis hin zu jenen Verletzungen, die die Ehe an den Rand des Scheiterns gebracht haben.
Aber musste es so kommen? Marlene ist Spross einer wohlhabenden Zürcher Familie. Als Mädchen immer verhätschelt und verwöhnt, stellt sie ihre Freiheit und Hobbys über die Bedürfnisse ihres Partners Nick. Dieser stammt aus einer ganz anderen Schicht. Seine Eltern waren nicht reich, kleine Leute mit kleinbürgerlichem Hintergrund. Als junger Erwachsener will Nick diesem Milieu entkommen, begehrt mit seiner Clique auf. Er ist dabei nicht wirklich erwachsen geworden und zeigt in seinem Verhalten bisweilen kindische Züge auf. Ein Frauenheld ist er, trotz Ehe, geblieben. So haben Marlene und Nick ihre je unterschiedlichen Vorstellungen von Freiheit nie unter einen Hut gebracht, denn Ehe ist mehr als «Egoismus zu zweit». Was bleibt ist der Gang aufs Amtsgericht.
Die Menschen im von Otto Ritters Kamera eingefangenen Zürich sprechen keinen Dialekt, sondern Hochdeutsch. Zu sehen ist die Bohème, illegale Partys, juvenile Delinquents und Prostitution, untermalt vom coolen Soundtrack aus der Feder des Jazzers George Gruntz. So ist dieser frühe Schweizer Autorenfilm übervoll mit zu jener Zeit Ungehörigem. Mal ist das beabsichtigt, dann wieder geschieht es aus purer Unzulänglichkeit. Eine Mischung, die dem Film gut bekommt, ist sie doch Ausdruck eines risikofreudigen Geistes.
Mit 37 war Schmidhauser vielleicht zu alt für die Rolle des jugendlichen Larifaris. Gleichwohl zieht man den Hut vor so viel unschweizerischer Chuzpe, die den Ex-GC-Fussballstar dazu brachte - forever young - jene Nouvelle Vague reiten zu wollen, die das Kino damals erfasst hatte.
Aber musste es so kommen? Marlene ist Spross einer wohlhabenden Zürcher Familie. Als Mädchen immer verhätschelt und verwöhnt, stellt sie ihre Freiheit und Hobbys über die Bedürfnisse ihres Partners Nick. Dieser stammt aus einer ganz anderen Schicht. Seine Eltern waren nicht reich, kleine Leute mit kleinbürgerlichem Hintergrund. Als junger Erwachsener will Nick diesem Milieu entkommen, begehrt mit seiner Clique auf. Er ist dabei nicht wirklich erwachsen geworden und zeigt in seinem Verhalten bisweilen kindische Züge auf. Ein Frauenheld ist er, trotz Ehe, geblieben. So haben Marlene und Nick ihre je unterschiedlichen Vorstellungen von Freiheit nie unter einen Hut gebracht, denn Ehe ist mehr als «Egoismus zu zweit». Was bleibt ist der Gang aufs Amtsgericht.
Die Menschen im von Otto Ritters Kamera eingefangenen Zürich sprechen keinen Dialekt, sondern Hochdeutsch. Zu sehen ist die Bohème, illegale Partys, juvenile Delinquents und Prostitution, untermalt vom coolen Soundtrack aus der Feder des Jazzers George Gruntz. So ist dieser frühe Schweizer Autorenfilm übervoll mit zu jener Zeit Ungehörigem. Mal ist das beabsichtigt, dann wieder geschieht es aus purer Unzulänglichkeit. Eine Mischung, die dem Film gut bekommt, ist sie doch Ausdruck eines risikofreudigen Geistes.
Mit 37 war Schmidhauser vielleicht zu alt für die Rolle des jugendlichen Larifaris. Gleichwohl zieht man den Hut vor so viel unschweizerischer Chuzpe, die den Ex-GC-Fussballstar dazu brachte - forever young - jene Nouvelle Vague reiten zu wollen, die das Kino damals erfasst hatte.
(SRF)