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Prozessauftakt gegen Ex-HR-Sportchef Jürgen Emig
(04.08.2008, 00.00 Uhr)

Vor dem Landgericht Frankfurt am Main beginnt heute der Prozess gegen den ehemaligen Sportchef des Hessischen Rundfunks (HR), Jürgen Emig. In der rund 100 Seiten langen Anklageschrift werden ihm Bestechlichkeit, Anstiftung zur Bestechung, Betrug zum Nachteil von Sportveranstaltern sowie Untreue zum Nachteil des HR vorgeworfen.
Emig soll als HR-Sportchef in den Jahren 2000 bis 2004 sogenannte "Produktionskostenzuschüsse" in Höhe von 615.000 Euro in die eigene Tasche gewirtschaftet haben. Veranstalter von Randsportarten zahlten die Summen, um ihre Sportdisziplinen im Fernsehen unterbringen zu können. Zudem soll er von Sponsoren Geld kassiert haben für illegale Schleichwerbung auf dem Bildschirm. Die Anklage wirft ihm Bestechlichkeit in acht Fällen sowie Betrug und Untreue in 18 Fällen vor.
Mitangeklagt ist Harald Frahm, der ehemalige Präsident des Deutschen Tanzsportverbandes. Über dessen Firma sollen die beiden Geschäftsfreunde ihre illegalen Aktivitäten abgewickelt haben.
Rund ein Dutzend Zeugen wurden geladen, unter anderem der Ex-MDR-Sportchef Wilfried Mohren, der zur Beteiligung an den Geldbeschaffungsmaßnahmen motiviert werden sollte. Da Mohren zu den Beschuldigten gehört (wunschliste.de berichtete), muss er allerdings nicht aussagen. Ihm werden unter anderem Bestechlichkeit, Untreue und Steuerhinterziehung vorgeworfen. Der Prozesstermin ist noch offen.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft werden die Vorwürfe gegen Emig von der Verteidigung "nicht in Abrede gestellt". Als Kardinalfrage des Prozesses gilt daher, ob Emig als Amtsträger oder als Angestellter des HR gehandelt habe. Im erstgenannten Fall würde ihm eine langjährige Haftstrafe drohen. Während der Ermittlungen im Sommer 2005 saß der Radsportexperte wegen Verdunkelungsgefahr bereits sechs Wochen in Untersuchungshaft.
Vor dem Landgericht sind 16 Verhandlungstage angesetzt, das Urteil wird für Ende Oktober erwartet. Allerdings wird allgemein davon ausgegangen, dass die Angelegenheit erst vor dem Bundesgerichtshof endgültig entschieden wird.
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