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"TV total"-Klingelstreich: ProSieben unterliegt vor Gericht
(23.05.2012, 16.55 Uhr)

Das sogenannte "Bimmel-Bingo" im Rahmen einer schon vor geraumer Zeit ausgestrahlten
Im konkreten Fall ging es um einen "TV total"-Beitrag mit dem Titel "Bimmel-Bingo": Ein Kamerateam klingelte darin unangekündigt nachts an Wohnungstüren, um die schlafenden Bewohner zu wecken. Für "Begrüßungssätze", in denen die unfreiwilligen Kandidaten ihre Verärgerung auf möglichst drastische Weise kundtun sollten, wurde ein Geldgewinn in Aussicht gestellt.
Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg beanstandete unter anderem, dass in der Sendung regelmäßig zunächst das Klingelschild mit dem Familiennamen und später die mit Namen angesprochenen Bewohner in Schlafbekleidung gezeigt worden sind - obwohl in zwei Sendebeiträgen durch sofortiges Zuschlagen der Haustür sowie das Herunterlassen von Jalousien oder Drohung mit der Polizei deutlich erkennbar war, dass kein Einverständnis mit dem Wecken und den Filmaufnahmen bestand. Auf diese Weise seien das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen und ihr Recht am eigenen Bild verletzt worden. Die Störung der Nachtruhe könne zudem die körperliche Unversehrtheit sowie das Wohlbefinden der Betroffenen beeinträchtigen.
Die Medienanstalt hatte ProSieben daraufhin erfolglos aufgefordert mitzuteilen, welche Werbeeinnahmen im Zusammenhang mit den beanstandeten Sendungen erzielt worden sind. Nach Ablauf einer gesetzten Frist wurden die Einnahmen auf 75.000 Euro geschätzt und der Sender zur Zahlung dieser Summe aufgefordert. ProSieben zog vor Gericht. Während die Klage gegen Beanstandung der Sendebeiträge später zurückgezogen wurde, ging es letztlich noch um die eingeforderte Auskunft und Abführung der geschätzten Werbeeinnahmen. Vor dem Verwaltungsgericht Berlin hatte der Sender im November 2005 zunächst Erfolg. Im Berufungsverfahren wurde die Klage jedoch im Dezember 2010 vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg abgewiesen.
Die Revision blieb nun ebenfalls erfolglos. Das Bundesverwaltungsgericht stellte fest, dass die Vorschrift des Medienstaatsvertrages über die Abschöpfung von Werbeeinnahmen aus einer als rechtswidrig beanstandeten Sendung mit dem Bundesrecht, insbesondere dem Grundgesetz, vereinbar sei. Es handele sich "um Maßnahmen der Medienaufsicht, durch die nicht strafrechtliches Unrecht sanktioniert, sondern die Einhaltung der rundfunkrechtlichen Bindungen effektiv sichergestellt werden soll", heißt es in einer Mitteilung des Gerichts.
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Leserkommentare
puppy_ schrieb am 30.05.2012, 14.25 Uhr:
un coolsingl schrieb am 29.05.2012, 12.32 Uhr:
finde sowas nicht lustig
der hätte ich ein tritt verpasstmichaell schrieb via tvforen.de am 27.05.2012, 21.20 Uhr:
Ausgezeichnet. Hätten die Arschkrampen bei mir an der Tür geklingelt, wäre auch etwas sehr Hartes sehr schnell in ihre Richtung geflogen.QueenLisi schrieb via tvforen.de am 27.05.2012, 11.38 Uhr:
Ich fand die Aktion ziemlich daneben.
Ich mag solche "Leute-reinleg"-Aktionen schon prinzipiell nicht besonders, aber das ist schon noch eine Stufe schlimmer.
Ehrlich, wenn bei mir Mitten in der Nacht jemand an der Türe klingelt, was denk ich da als allererstes? Draußen ist die Polizei oder irgendwer und teilt mir mit, dass ein Familienmitglied einen Unfall hatte und im Krankenhaus liegt, oder so in der Art. Jedenfalls wär mein erster Gedanke: "Da ist irgendwas schlimmes passiert", sonst würde ja niemand mitten in der Nacht bei jemand anderem an der Haustüre läuten!Reggae-Gandalf schrieb via tvforen.de am 27.05.2012, 15.25 Uhr:
QueenLisi schrieb:Ehrlich, wenn bei mir Mitten in der Nacht jemand
an der Türe klingelt, was denk ich da als
allererstes? Draußen ist die Polizei oder
irgendwer und teilt mir mit, dass ein
Familienmitglied einen Unfall hatte und im
Krankenhaus liegt, oder so in der Art. Jedenfalls
wär mein erster Gedanke: "Da ist irgendwas
schlimmes passiert", sonst würde ja niemand
mitten in der Nacht bei jemand anderem an der
Haustüre läuten!
Da kennst du meine Freunde aber nicht.Abgesehen davon würde ich die Türklingel eh nicht hören, wenn ich im Bett liege und schlafe.User 48673 schrieb am 24.05.2012, 12.50 Uhr:
Bimmel Bingo,
das ist ja schon Jahre her.
Immer diese Bürograten, die sich noch immer, an so altem Zeug
aufgeilen.Migge schrieb via tvforen.de am 24.05.2012, 12.47 Uhr:
Diese Fernseh-Aktion habe ich sofort als außerordentlich unverschämt empfunden.
Gut, dass sie mal nicht mit ihrem Quatsch durchgekommen sind.Bernhard/B schrieb via tvforen.de am 25.05.2012, 16.16 Uhr:
Ich fands Saulustig! :-=)LouZipher schrieb via tvforen.de am 24.05.2012, 10.08 Uhr:
Schad nix, recht so.
Schade nur, daß die tatsächlich Geschädigten dabei leer ausgehen!Beverly Boyer schrieb via tvforen.de am 25.05.2012, 11.24 Uhr:
Werner111 schrieb:.
Zum Zuschauen wars ja ganz lustig, aber wenn ich
selbst davon betroffen gewesen wäre,
hätte ich dem TV-Team vermutlich auch einen
hässlichen Empfang beschert... mitten in
der Nacht aufwecken und dann auch noch filmen - da
würde ich vermutlich hart ausrasten...
Dann hättest du auch was tolles gewonnen! :o))Werner111 schrieb via tvforen.de am 25.05.2012, 08.31 Uhr:
Frau_Kruse schrieb:Nun ja, aber wer mitten in der Nacht schlaftrunken
im Schlüpfer zur Tür schlurft und diese öffnet,
weil Wildfremde gebimmelt haben, dem kann durchaus
Schlimmeres widerfahren.
Stimmt. Es könnten zum Beispiel Zeugen Jehovas vor der Tür stehen.... :-).Frau_Kruse schrieb via tvforen.de am 25.05.2012, 00.45 Uhr:
Nun ja, aber wer mitten in der Nacht schlaftrunken im Schlüpfer zur Tür schlurft und diese öffnet, weil Wildfremde gebimmelt haben, dem kann durchaus Schlimmeres widerfahren.Pilch schrieb via tvforen.de am 24.05.2012, 12.32 Uhr:
Da sollten mal einige bei Rabb und seinen Brainpool-Leuten die gleichen Klingelstreiche spielen...Werner111 schrieb via tvforen.de am 24.05.2012, 12.24 Uhr:
.Zum Zuschauen wars ja ganz lustig, aber wenn ich selbst davon betroffen gewesen wäre,
hätte ich dem TV-Team vermutlich auch einen hässlichen Empfang beschert... mitten in
der Nacht aufwecken und dann auch noch filmen - da würde ich vermutlich hart ausrasten....
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