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Während einer nächtlichen Streife bemerkt die Verkehrspolizei einen Lenker, der statt der erlaubten 80 km/h mit einer Geschwindigkeit von 140 km/h unterwegs ist. Bei der Anhaltung stellt sich heraus, dass der Autofahrer aus der Slowakei zudem eine ungültige Vignette auf seinem Auto angebracht hat. Da es mit der Slowakei kein Rechtshilfeübereinkommen gibt, muss er die Geldbuße sofort begleichen.
(ATV)