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Alles, was recht ist Ob Arbeitsstelle, Mietwohnung, Smartphonetarif oder Fitnessstudio: Überall haben wir Verträge unterschrieben. Verträge, die man vielleicht auch einmal kündigen will. Mal eben eine Mail als Kündigung zu schreiben, reicht bestimmt nicht aus. Probleme kann es geben, wenn der Empfänger bestreitet, etwas erhalten zu haben oder die äußere Form nicht akzeptiert. Der WISO-Tipp erklärt, worauf man achten muss: Wann ist die eigenhändige Unterschrift unter einer Kündigung gesetzlich vorgeschrieben? Was ist der Unterschied zwischen Text- und Schriftform? Ist der E-Postbrief der Deutschen Post für eine wirksame Kündigung zulässig, und was bedeutet "qualifizierte elektronische Signatur"? Und warum hat der gute alte Brief gerade bei Kündigungen seine Berechtigung?
(ZDF)