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"Am Schauplatz Gericht" beschäftigt sich diesmal mit Nachbarn, die einander vor Gericht diverse Grenzverletzungen vorwerfen. Es geht um einen Maschendrahtzaun, um den genauen Verlauf eines Grünstreifens, um das Bauen auf fremdem Grund und um eine brutale physische Attacke mit einem Luftbefeuchter, die fast tödlich geendet wäre. Herr S., ein pensionierter Pelzhändler aus Niederösterreich, streitet mit seinen Nachbarn seit vielen Jahren. Dabei hätte er sein ganzes Berufsleben lang kaum mit dem Gericht zu tun gehabt, sagt er. Es geht um eine alte Steinmauer, auf der plötzlich ein Maschendrahtzaun stand, um eine Terrasse, die teilweise auf den Nachbargrund hinüber ragt, um eine angebliche Körperverletzung, um Sachbeschädigung und um eine überstehende Antenne die möglicherweise Nachbarrechte verletzt. Herr G. aus Vorarlberg musste sich über einen fremden Mann wundern, der in einer Mietwohnung gegenüber wohnte. Immer wieder läutete der bei ihm an, redete wirres Zeug und bedrohte ihn und seine Frau. Er rief die Polizei, doch die hätte sich nicht besonders für den Mann interessiert. Dann zerstörte der Unbekannte die Balkontüre und drang in das Haus von Herrn G. ein. Mit einem Luftbefeuchter schlug er ihn ins Gesicht und würgte ihn, bis er ohnmächtig wurde. Herr G. wurde schwer verletzt und überlebte nur knapp, der Nachbar wurde eingesperrt. Bekommt Herr G. jetzt Geld für seine Schmerzen, und wenn ja, von wem? Denn der Nachbar ist mittellos. Herr K. aus Oberösterreich hat ein Problem mit Frau F., seiner Nachbarin. Ihn stört, dass sie ihre Hecke an der Grundgrenze zu hoch wachsen lässt. Doch Frau F. konterte, sie fand heraus, dass das Haus von Herrn K. knapp einen Meter zu nahe an ihrem Grund steht. Sie hat einen Abrissbescheid erwirkt. Wird Herr K. sein Haus verlieren?
(3sat)