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Zwei ältere Damen sollen aus den Häusern ausziehen, in denen sie jahrzehntelang gelebt hatten. Die eine hatte verhängnisvollerweise für die Tochter gebürgt, die andere ist nach dem Tod des Ziehsohnes mit einer Ex-Schwiegertochter konfrontiert, die sie unbedingt aus dem Obergeschoß "draußen" haben möchte. 60 Jahre lang hat die 87-jährige Frau W. im Haus in einem Wiener Cottage-Viertel gelebt, das ihrem verstorbenen Ehegatten gehört hatte. Im Erbweg ging es an dessen Sohn. Als der früh verstarb, erbte seine Frau. Und die versucht jetzt, die alte Frau W. aus der Villa zu bekommen, obwohl sie dort ein Wohnrecht im Untergeschoß hat. Auch Frau O. aus der Steiermark könnte ihr Haus verlieren. Sie hatte, als ihre Tochter und deren Lebensgefährte ein Haus kauften, "… eine Bürgschaft unterschrieben". Die Mutter des Lebensgefährten war auch noch mit ihrer Eigentumswohnung für das neue Haus "geradegestanden". Als der Kredit dafür nicht mehr bezahlt wurde, wurde das Haus der Kinder versteigert. Aber die Schulden waren noch immer nicht beglichen. Daraufhin wurde die Eigentumswohnung zwangsweise verkauft - und angeblich sind jetzt noch immer 70.000 Euro offen. Wird das Haus von Frau O. jetzt auch noch verwertet?
(ORF)