Folgeninhalt
In dieser Folge geht es um fehlenden Mindestabstand. Diesen Begriff kennt man aus dem Baurecht, zum Beispiel wenn Gebäude zu nah bei einander stehen. In den drei Beiträgen dieser Sendung werden aber vor allem Menschen vorgestellt, die überhaupt nicht mehr miteinander können und einander eigentlich aus dem Weg gehen sollten. Die Eltern von Herrn U. aus der südsteirischen Gemeinde Großklein wollten ihren Sohn in ihrer Nähe wissen. Er ist in das benachbarte Haus der Mutter eingezogen, hat für viel Geld renoviert und sagt, dass ausgemacht gewesen wäre, dass er das Haus überschrieben bekommt. Als Herr U. dann aber eine Frau heiratete, die die Eltern nicht mögen, war alles anders. Die Mutter versucht ihn mit einer Räumungsklage aus dem Haus zu bekommen und die wechselseitigen Aggressionen entladen sich in Attacken mit Metallpfosten an der Grundgrenze, die auch ein gerichtliches Nachspiel haben. Auch im nächsten Fall stehen zwei Gebäude von Verwandten offensichtlich zu nah beisammen. In Aldrans, einem kleinen Ort in unmittelbarer Nähe von Innsbruck, steht gleich neben der Ortskirche ein ziemlich großer Stall. Ein Anrainer, Daniel G., klagt über nächtlichen Lärm und Gestank durch die 200 Kühe. Eigentümer des Stalls ist sein Cousin Franz G. Und mit dem könne man über das Thema und auch sonst überhaupt nicht reden. Deshalb wird der Familienzwist vor Gericht ausgetragen. Beim dritten Fall geht es um ein Haus am Ossiacher See. Die Pensionisten Herr und Frau J. haben sich einen Traum erfüllt und eine kleine Wohnung mit exklusivem Seezugang gekauft. Aber dann ist der Mann, der das Haus gebaut und ihnen die Wohnung verkauft hat, gestorben. Sein Sohn hat geerbt, ist dadurch zum Mehrheitseigentümer im Haus geworden und hat entdeckt, dass das Haus von seinem Vater leider ganz anders als bewilligt gebaut worden ist. Die Wohnung der Familie J. dürfe, so wie sie dasteht, rechtlich gar nicht existieren. Er hat schon damit begonnen, eine Wand zur nachbarlichen Wohnung einzureißen. Wechselseitige Klagen beschäftigen seither die Gerichte.
(ORF)