Ingrid Bernhardy und ihr ehemaliger Freund Dr. Heinz Stephan werden des Mordes an dem unehelichen Kind der jungen Frau angeklagt und kommen in Untersuchungshaft. Verteidiger Dr. Fox kann nach Wochen ein lückenloses Alibi des Arztes nachweisen. Doch um Ingrid steht es schlecht, obwohl sie verzweifelt ihre Unschuld beteuert. Zum Zeitpunkt des Mordes war sie mit Direktor Rameil befreundet, verheirateter Chef eines Industriekonzerns und Vater des toten Kindes. Ingrid hatte sich Hoffnung gemacht, Rameil eines Tages zu heiraten. Doch der dachte gar nicht an Scheidung. Verteidiger Dr. Fox recherchiert weiter. Mit diesem Film wollte Wolfgang Staudte (1906 - 1984) - in Form spannender Kriminalunterhaltung - einen Beitrag zur im Jahre 1960 geführten Diskussion um die Reformierung der deutschen Strafprozessordnung leisten. Staudte begründete seinen Ruf mit dem ersten deutschen Nachkriegsfilm "Die Mörder sind unter uns" (1946) und der Heinrich-Mann-Verfilmung "Der Untertan" (1951). Sein zeitkritisches Engagement und sein Interesse an aufklärerischen, kritischen Inhalten war nach seiner DEFA-Zeit und der Übersiedlung aus der DDR 1956 im Kino der Bundesrepublik immer weniger gefragt. In den 1970er Jahren arbeitete Staudte fast nur noch für das Fernsehen und führte unter anderem bei "Tatort"-Filmen Regie.
(3sat)
Der aufrüttelnde Film von Wolfgang Staudte klagt Missstände in der Strafprozessordnung seiner Entstehungszeit an. Heute ist dieses spannende Krimi-Drama ein einzigartig bewegendes Dokument. Der Film wurde mit dem Prädikat "besonders wertvoll" ausgezeichnet sowie mit zwei Filmbändern in Gold; Wolfgang Staudte wurde 1961 bei den Filmfestspielen Cannes für die Goldene Palme nominiert.
(arte)
Länge: ca. 102 min.
Deutscher Kinostart: 30.12.1960
FSK 16
Cast & Crew
- Regie: Wolfgang Staudte
- Drehbuch: Thomas Keck, Robert A. Stemmle
- Produktion: Kurt Ulrich, Heinz Willeg, Karlheinz Gafkus, Hans Stani, Kurt Ulrich Filmproduktion
- Musik: Werner Eisbrenner
- Kamera: Ekkehard Kyrath
- Schnitt: Wolfgang Wehrum
- Regieassistenz: Claus Prowe